Mühleberg: Uvek entscheidet über Aufhebung der Befristung
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und nicht der Bundesrat wird entscheiden, ob die Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg aufgehoben wird.
Der Bundesrat ist auf ein entsprechendes Gesuch der BKW FMB Energie AG nicht eingetreten. Die BKW hatte ihr Gesuch wenige Tage vor Inkrafttreten des neuen Kernenergiegesetzes am 1. Februar 2005 eingereicht und einen Entscheid auf der Grundlage des alten Atomgesetzes beantragt.
Die BKW vertritt die Meinung, dass für Gesuche, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kernenergiegesetzes hängig waren, die bei der Gesuchseinreichung geltende Zuständigkeit bis zum Entscheid bestehen bleibt. Der Bundesrat stellt sich hingegen auf den Standpunkt, dass neues Recht sofort anwendbar ist. Mit diesem Verfahrensentscheid des Bundesrates ist kein materieller Entscheid über das Gesuch der BKW FMB Energie AG gefallen.
Das neue Kernenergiegesetz sieht vor, dass nicht mehr der Bundesrat über eine Betriebsbewilligung entscheidet, sondern das Uvek. Anders als bei Bundesratsentscheiden kann gegen den Entscheid des Uvek bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt Beschwerde erhoben werden. Der Entscheid dieser Verwaltungsgerichtsbehörde kann wiederum an das Bundesgericht weitergezogen werden.
Source
M.S. nach Uvek, Medienmitteilung, 10. Juni 2005