Deutschland: Veränderungssperre für Gorleben
Der deutsche Bundesrat hat am 17. Juni 2005 eine Verordnung für eine Veränderungssperre für den Salzstock in Gorleben (Niedersachsen) verabschiedet.
Damit wird der Salzstock, der als möglicher Standort für ein geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle vorgesehen ist, vor dem Zugriff privater Dritter geschützt. Die Verordnung wurde nötig, da der Salzstock zur Hälfte einem privaten Besitzer gehört, der in seinem Teil Salz abbauen will. Dies gefährdet die Eignung des Salzstocks für ein Tiefenlager.
Mit dem Erlass der Veränderungssperre wird ein zentraler Punkt der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen über den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke vom 11. Juni 2001 umgesetzt.
Wesentlich schneller als die Veränderungssperre setzte die Bundesregierung das in der Vereinbarung ebenfalls enthaltene maximal zehnjährige Erkundungsmoratorium für Gorleben in Kraft, obwohl internationale Experten diese Massnahme aus wissenschaftlicher und technischer Sicht als nicht gerechtfertigt bezeichnet hatten. Nach dem bisherigen Stand der Erkundung steht der Eignung des Salzstocks als geologisches Tiefenlager für hochaktive Abfälle nichts entgegen (siehe Grafik).
Abschliessende Klarheit über die Eignung könne nur die Weitererkundung geben, hielt Walter Hohlefelder, Präsident des Deutschen Atomforums, zum jüngsten Beschluss des Bundesrats fest. Zusammen mit dem bereits genehmigten niedersächsischen Endlager «Schacht Konrad» für schwach- und mittelaktive Abfälle verfüge Deutschland damit über ein im internationalen Vergleich weit vorangeschrittenes Gesamtkonzept.
Source
M.S. nach Deutsches Atomforum, Medienmitteilung, 17. Juni 2005
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