Deutschland: Klagen gegen Schacht Konrad abgewiesen

Das Oberverwaltungsgericht des deutschen Bundeslandes Niedersachsen hat am 8. März 2006 mehrere Klagen gegen die Errichtung eines Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle in Salzgitter, im so genannten «Schacht Konrad», abgelehnt.

7 mars 2006

Mit diesem Urteil ist die Einrichtung eines Endlagers für schwach Wärme entwickelnde Nuklearabfälle im ehemaligen Eisenerzbergwerk Konrad gemäss den Worten des deutschen Umweltministers Sigmar Gabriel «sehr wahrscheinlich» geworden. Das Gericht habe alle Sicherheitsbedenken der Kläger als unbegründet zurückgewiesen.
Das ehemalige Erzbergwerk besteht aus den zwei Schächten Konrad-1 und Konrad-2 mit der entsprechenden Infrastruktur an der Oberfläche. Nach der wirtschaftlich bedingten Einstellung der Eisenerzförderung 1976 wurde auf Grund der günstigen geologischen Verhältnisse ein umfangreiches geowissenschaftliches Erkundungs- und Untersuchungsprogramm hinsichtlich der Eignung des Bergwerks als Endlager für radioaktive Abfälle begonnen. Im Juni 2002 wurde das Genehmigungsverfahren zur Umrüstung der Schachtanlage in ein Endlager für vernachlässigbar Wärme entwickelnde Abfälle abgeschlossen.

Gabriel setzt auf Verzögerung

Mit der erforderlichen Umrüstung kann aber erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens begonnen werden, denn noch ist der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar. Gabriel will zunächst noch die Frage klären, ob die abgewiesenen Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg verfügte Nichtzulassung der Revision des Urteils erheben werden und abwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht gegebenenfalls darüber entscheiden wird.
90% des Volumens der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle, sollen im Schacht Konrad gelagert werden. Sie enthalten jedoch nur 10% der insgesamt anfallenden Radioaktivität. Für die hochaktiven, langlebigen und stark Wärme entwickelnden Abfälle wird derzeit in Gorleben (Salzstock) nach einem Endlagerstandort gesucht.

Source

H.R. nach Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Presseinformationen, 8. März 2006

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