Deutschland: Erkundung des Salzstocks Gorleben kann wieder aufgenommen werden
Zur Endlagerung radioaktiver Abfälle ist keines der möglichen Wirtsgesteine in Deutschland (Salz, Ton, Granit) generell den anderen vorzuziehen. Der bestmögliche Endlagerstandort ist nur auf Grundlage eines Standortvergleichs zu ermitteln.
Dies sind die zentralen Aussagen des Abschlussberichts zu einem umfangreichen Untersuchungsprogramm des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) zu sicherheitstechnischen und konzeptionellen Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle.
In der Untersuchung wurde zu zwölf grundsätzlichen Fragen der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik ermittelt und einer Bewertung unterzogen. Ausgangspunkt war die Vereinbarung zwischen der damaligen Bundesregierung und Energieversorgungsunternehmen vom 11. Juni 2001 zur Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur Stromerzeugung. Im Zuge dieser Vereinbarung wurde die Erkundung des Salzstocks in Gorleben für längstens zehn Jahre unterbrochen, da die weitere Erkundung nichts zur Klärung methodisch-konzeptioneller und sicherheitstechnischer Einzelfragen beitragen könne, wie das BfS schreibt.
Mit dem nun publizierten Abschlussbericht ist aus der Sicht der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS), die von den Energieversorgungsunternehmen mit der Koordinierung von Entsorgungsaufgaben beauftragt ist, die Grundlage für die Weiterführung der Erkundungsarbeiten in Gorleben gegeben. Eine Fortsetzung haben auch die Standortgemeinden rund um Gorleben bereits mehrfach gefordert, um schnellstmöglich Klarheit über die Entwicklungsperspektiven ihrer Region zu erhalten.
Das Deutsche Atomforum (DAtF) schreibt zum Bericht, dieser bestätige die Eignung von Steinsalz als Endlager-Wirtsgestein, womit der Salzstock Gorleben als mögliches Endlager für radioaktive Abfälle geeignet sei. DAtF-Präsident Walter Hohlefelder, meinte: «Jetzt gilt es, die ergebnisoffene Erkundung in Gorleben möglichst schnell abzuschliessen, um endgültige Klarheit über den Standort zu schaffen.»
Source
H.R. nach BfS, Pressemitteilung, 5. November 2005, DAtF, Pressemitteilung, 7. November 2005, und GNS, Pressemitteilung, 8. November 2005
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