Wiederinbetriebnahme von Ikata-3: weitere Hürde genommen

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat der Shikuko Electric Power Co. die Genehmigung erteilt, an der Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 in der Präfektur Ehime im Südosten Japans Nachrüstungen vorzunehmen. Das ist der erste von drei regulatorischen Schritten zur Wiederinbetriebnahme.

23. Juli 2015

Die NRA hatte bereits am 20. Mai 2015 in einem vorläufigen Bericht bestätigt, dass die japanische Kernkraftwerkseinheit Ikata-3 den verschärften japanischen Sicherheitsrichtlinien entspricht. Der Bericht wurde daraufhin der Atomic Energy Commission (JAEC) und dem Ministry of Economy, Trade and Industry (Meti) zur Stellungnahme übergeben, wie es das Gesetz vorsieht. Danach folgte eine einmonatige öffentliche Vernehmlassung.

Der nun vorliegende definitive NRA-Bericht bestätigt, dass die vorgeschlagenen Nachrüstungen im Einklang mit den Sicherheitsrichtlinien stehen. Bisher haben fünf Kernkraftwerkseinheiten eine solche Genehmigung erhalten. Es sind dies – neben Ikata-3 der Shikuko – Sendai-1 und -2 der Kyushu Electric Power Co. sowie Takahama-3 und -4 der Kansai Electric Power Co.

Die NRA wird als zweiten Schritt die detaillierte Auslegung und die Baupläne für die Nachrüstungen an Ikata-3 prüfen und danach als dritten Schritt abschliessende Sicherheitsprüfungen durchführen. Anschliessend benötigt die Shikuko sowohl das Einverständnis der Präfektur Ehime als auch der lokalen Behörden, bevor der Reaktorblock wieder angefahren werden kann.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 16. Juli, und NRA, Medienmitteilung, 15. Juli 2015

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