Weitere Klage gegen Wiederinbetriebnahme von Genkai abgelehnt

Der Saga District Court hat einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten Genkai-3 und -4 in Japan abgelehnt. Die Betreiberin Kyushu Electric Power Company plant, Block 3 in wenigen Tagen und Block 4 im Mai 2018 ans Netz zu nehmen.

26. März 2018

Anti-Atom-Aktivisten hatten bereits am 7. Juli 2011 und am 26. Oktober 2016 beim Saga District Court einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten Genkai-3 und -4 (PWR, je 1127 MW) gestellt und erklärt, die Sicherheit der beiden Kernkraftwerkseinheiten sei – insbesondere bei einem allfälligen Erdbeben – nicht gegeben. Dieser Antrag wurde im Juni 2017 vom Gericht verworfen. Am 27. Januar 2017 wurde wiederum ein neuer solcher Antrag beim Gericht eingereicht.

Das Gericht kam in seinem neusten Urteil erneut zum Schluss, die beiden Blöcke könnten sicher betrieben werden. Es gäbe keine Anzeichen, dass es bei den Einheiten bezüglich Sicherheit fehle. Die Kyushu Electric betonte, sie werde weiterhin freiwillig die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Einheiten erhöhen. Genkai-3 soll in wenigen Tagen wieder ans Netz gehen und Genkai-4 im Mai 2018.

Der Standort Genkai in der Präfektur Saga an der Nordküste der Insel Kyushu umfasst vier Einheiten. Genkai-1 wurde Ende April 2015 endgültig vom Netz genommen. Die Kyushu Electric hat für Genkai-2 bisher noch keinen Antrag zur Betriebsfreigabe bei der japanischen Nuclear Regulation Authority (NRA) eingereicht.

Quelle

M.A. nach Kyushu Electric, Medienmitteilung, 20. März 2018

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