Weiterbetrieb deutscher KKW: Nuklearverband appelliert an Bundeskanzler
Der Branchenverband Kerntechnik Deutschland (KernD) hat den deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz in einem offenen Brief aufgefordert, die Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke zu verlängern. Angesichts der aktuellen Situation müssten sofort Schritte eingeleitet werden, um die Versorgungssicherheit sicherzustellen, heisst es in dem Schreiben.
«Um in einer weiter eskalierenden Situation als Folge des Krieges um die Ukraine, die zu Lücken in der Stromversorgung durchaus noch dieses Jahr, ungünstigstenfalls im kommenden Winter 2022/2023, führen kann, gewappnet zu sein, müssten alle verfügbaren Energiequellen genutzt werden», schreibt der Verband. Bei der Stromversorgung gehörten auch deutsche Kernkraftwerke dazu, die mit ihrer Verfügbarkeit rund um die Uhr, zudem dabei auch klimaschonend, nicht nur das Stromnetz im Notfall stabilisieren, sondern auch mit ihrer Erzeugung einen nicht unerheblichen Teil des Grundlastbedarfs decken könnten.
Die in dem negativen «Prüfvermerk» der deutschen Bundesregierung vom 7. März 2022 zu der Frage des Weiterbetriebs der deutschen KKW über 2022 hinaus genannten Hinderungsgründe sind nach Ansicht von KernD «vielfach fachlich nicht zutreffend» und würden vor allem der derzeit kritischen Lage nicht gerecht.
Nach Ansicht des Verbandes könnten die bestehenden KKW mittels eines sogenannten Streckbetriebs sowie brennstoffsparender Fahrweise in diesem Sommer dann mindestens bis zum nächsten Frühjahr weiterbetrieben werden. Durch Nachladung mit neuen Brennelementen könnten die Anlagen zudem noch weitere Jahre zur Sicherheit der deutschen sowie europäischen Stromversorgung beitragen und die Abhängigkeit von Einfuhren fossiler Energieträger reduzieren. «Diese Massnahme könnte sofort beschlossen und kurzfristig umgesetzt werden. Anders als beispielsweise die derzeit angedachten neuen Flüssiggasterminals oder auch Zubauten an erneuerbaren Energien mit damit verbundenem Netzausbau», so KernD.
Quelle
S.D. nach KernD, Offener Brief an Bundeskanzler Olaf Scholl, 21. März 2022
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