Weg frei für American Centrifuge Plant
Das amerikanische Department of Energy (DOE) überlässt der Usec, Inc., den Standort ihrer früheren Anreichungsanlage Portsmouth zur Pacht und ihre Gaszentrifugenpatente zur Nutzung. Die entsprechenden Abkommen machen den Weg frei zum Bau und Betrieb des American Centrifuge Plant (ACP) in der Piketon County.
Gemäss einem ersten Vertrag überlässt das DOE der Usec Grund und Boden, Gebäude sowie nutzbare Einrichtungen auf dem DOE-Gelände in Portsmouth (Ohio) zur Pacht. Von 1954 bis 1992 hatte dort das DOE - und anschliessend bis zur Schliessung 2001 die Usec im Auftrag des DOE - die grösste amerikanische Anreicherungsanlage nach dem Gasdiffusionsverfahren betrieben.
Seit 2004 baut ein Tochterunternehmen der Usec - die United States Enrichment Corporation - auf dem Gelände eine Demonstrationseinheit zur Urananreicherung mit Gaszentrifugen. Der Pachtvertrag erlaubt es der Usec, an diesem Standort das ACP zu bauen und zu betreiben, sobald die entsprechende kombinierte nukleare Bewilligung der amerikanischen Nuclear Regulatory Commission (NRC) vorliegt. Das Pachtgelände bietet genug Platz für kommerzielle Anreicherungseinrichtungen mit einer Jahreskapazität von bis zu 7 Mio. Trennarbeitseinheiten.
Die Usec rechnet mit der NRC-Bewilligung noch im laufenden Jahr. Der Pachtvertrag läuft mindestens bis Mitte 2009. Dann kann die Usec ihn in Fünfjahresschritten bis auf 36 Jahre ab dem Vorliegen der NRC-Bewilligung verlängern. Zudem hat sie die Option einer Verlängerung unter Auflagen um weitere 20 Jahre bis höchstens 2063.
Patentnutzung auf Gaszentrifugentechnik
In einem zweiten Abkommen erteilt das DOE der Usec die nichtexklusive Lizenz zur Nutzung ihrer über 100 Patente auf der Gaszentrifugentechnik. Die Grundlagen dafür legte das DOE in den 1970er- und 1980er Jahren, bevor die Usec die Technik übernahm und weiter entwickelte. Für die Patentnutzung sieht das Abkommen eine Lizenzgebühr von 1-2% auf dem Bruttoverkaufserlös für die mit der Zentrifugentechnik geleisteten Trennarbeitseinheiten vor, wobei ein Vergütungsdach von USD 100 Mio. gilt. Das Abkommen ersetzt den Lizenzvertrag von 1993, als das DOE sein Urananreicherungsgeschäft an die Usec übertrug.
Quelle
P.B. nach DOE und Usec, Medienmitteilungen, 8. Dezember 2006