Vorarlberg will gegen Mühleberg klagen

Das österreichische Land Vorarlberg will bis Ende April 2012 gegen das Kernkraftwerk Mühleberg klagen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 habe daran nichts geändert.

22. März 2012

Derzeit laufen laut Vorarlberger Landeskorrespondenz vom 19. März 2012 die Vorbereitungen gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg auf zwei Schienen: Der österreichische Rechtsanwalt Christian Hadeyer arbeite eine zivilrechtliche Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung aus. Die Klage werde nach Fertigstellung am Landesgericht in Feldkirch eingebracht. Im Vordergrund ständen angebliche Sicherheitsmängel im Kernkraftwerk Mühleberg. Gleichzeitig bereitet der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel einen Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung vor, der in der Schweiz eingebracht werde und mit dem eine Betriebseinstellung erreicht werden solle. Weibel vertritt bereits die Anwohner, die gegen Mühleberg Beschwerde erhoben haben, während Hadeyer das Verfahren des Landes Oberösterreich gegen die Betreiberin des Kernkraftwerks Temelin mitbetreut.

«Ziel ist, die Klage beziehungsweise den Antrag wenn möglich zeitgleich bis Ende April vorzubereiten und einzubringen», betonte Umweltlandesrat Erich Schwärzler. Sobald die Klage am Landesgericht eingebracht sei, habe die Betreiberin, die BKW FMB Energie AG (BKW), vier Wochen Zeit, darauf zu antworten. Schwärzler geht davon aus, dass die erste Verhandlung für Herbst dieses Jahres zu erwarten sei.

Laut Hadeyer ist die Klage Vorarlbergs gegen das Kernkraftwerk Mühleberg weiterhin sinnvoll. Daran habe auch das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nichts geändert. Laut diesem Entscheid müsste die Anlage bis Juni 2013 stillgelegt werden, sofern die Betreiberin nicht zusammen mit einem allfälligen neuen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreiche. Die BKW hat bereits angekündigt, den Entscheid vor Bundesgericht weiterziehen zu wollen.

Quelle

M.A. nach Land Vorarlberg, Landeskorrespondenz,19. März 2012

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