Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat eröffnet

Der Bundesrat hat am 21. Dezember 2005 die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über das Eidgenössische Nuklear-Sicherheitsinspektorat eröffnet.

20. Dez. 2005

Mit dem Gesetz soll die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen HSK, die Aufsichtsbehörde des Bundes auf dem Gebiet der Kernenergie, rechtlich verselbständigt werden. Die HSK beaufsichtigt die schweizerischen Kernanlagen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz. Organisatorisch ist die HSK heute ein Teil des Bundesamtes für Energie.
Gemäss dem von der Schweiz ratifizierten internationalen Übereinkommen über nukleare Sicherheit vom 17. Juni 1994 müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Trennung der Aufgaben der nuklearen Sicherheitsbehörden von denjenigen anderer Stellen oder Organisationen, die mit der Nutzung von Kernenergie befasst sind, gewährleisten. Das auf den 1. Februar 2005 in Kraft gesetzte Kernenergiegesetz (KEG) sieht vor, dass die Aufsichtsbehörden in fachlicher Hinsicht nicht weisungsgebunden sein dürfen und formell von den Bewilligungsbehörden zu trennen sind.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die Vorgaben des Übereinkommens überdie nukleare Sicherheit sowie des KEG umgesetzt und die HSK unter der Bezeichnung «Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat» in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. März 2006. Die Unterlagen sind erhältlich beim Bundesamt für Energie, 3003 Bern (Tel. 031 322 56 11) oder im Internet.

Quelle

H.R. nach UVEK, Pressemitteilung, 21. Dezember 2005

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