Verfassungsgericht Südafrika: Eskoms Vergabeverfahren «akribisch» durchgeführt

Im Rechtsstreit um die Vergabe eines Dampferzeugerauftrags für das Kernkraftwerk Koeberg hat das südafrikanische Verfassungsgericht der Eskom Holdings Ltd. Recht gegeben.

9. Jan. 2017

Mitte August 2014 entschied die Eskom, dass die französische Areva SA und nicht die Westinghouse Electric Company LLC den Zuschlag zur Lieferung von sechs Ersatzdampferzeugern für das Kernkraftwerk Koeberg erhalte. Die Westinghouse reichte daraufhin Beschwerde ein mit der Begründung, der Entscheid sei «fundamental falsch». Das zuständige erstinstanzliche Gericht wies die Beschwerde im März 2015 zurück. Die Westinghouse zog das Urteil an den Supreme Court of Appeal (SCA) weiter und verlangte, dass das Ausschreibungsverfahren überprüft und der Zuschlag der Westinghouse zugesprochen werden solle. Im Dezember 2015 entschied der SCA, dass die Eskom die Vergabe nochmals überprüfen müsse, da sie rechtswidrig zustande gekommen sei. Die Eskom und die Areva legten gegen das Urteil Rechtsmittel beim Verfassungsgericht von Südafrika ein. Die Westinghouse reichte ihrerseits eine Gegenklage ein und verlangte erneut, dass ihr den Auftrag zugesprochen werde.

Im Dezember 2016 kam das Verfassungsgericht zum Schluss, dass die Eskom in ihrer Beurteilung der Angebote «wahrlich akribisch und sachgemäss» verfahren sei. Alle relevanten Faktoren seien sorgfältig berücksichtigt worden. Damit ist der Streitfall um den mit ZAR 4,3 Mrd. (CHF 320 Mio.) dotierten Dampferzeugerauftrag beendet.

Quelle

M.A. nach Eskom, Medienmitteilung, 21. Dezember 2016

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