Verfassungsbeschwerde gegen Atomausstieg in Deutschland

Insgesamt zwölf Personen, der Grossteil Mitglieder des Vereins Nuklearia, haben beim deutschen Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den Atomausstieg eingereicht. Nach Ansicht der Beschwerdeführer sei das Atomgesetz mit dem darin verfügten Atomausstieg durch wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten Jahre zu Klimawandel und Kernenergie inzwischen verfassungswidrig geworden.

25. Apr. 2022
Beschwerdeführende vor Bundesverfassungsgericht
Die Beschwerdeführer aus den Reihen des Vereins Nuklearia vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Quelle: Nuklearia e.V.

Die Verfassungsbeschwerde wurde am 22. April 2022 beim obersten deutschen Gericht eingereicht, d.h. exakt 20 Jahre nach dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Atomausstieg, mit dem die Nutzung der Kernenergie bis Ende 2022 «geordnet» beendet werden soll.

Die Beschwerdeführer beziehen sich in ihrer Begründung auf mehrere Beschwerden gegen das deutsche Klimaschutzgesetz (KSG), die das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24. März 2021 teilweise stattgegeben hat (Az: 1 BvR 2656/18, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber veranlasst, die Klimaziele des Gesetzes zu verschärfen. So muss Deutschland nun schon 2045 statt 2050 Klimaneutralität erreichen und bis 2030 seine Treibhausgas-Emissionen um 65% statt 55% gegenüber 1990 senken. Laut dieses Beschlusses des Gerichts verletzt der Gesetzgeber Grundrechte, wenn er keine «ausreichenden Vorkehrungen» trifft, um die Klimaziele ohne «drastische Einschränkungen» von persönlicher Freiheit zu erreichen.

Nach Auffassung der Beschwerdeführer ist das Atomgesetz unter anderem durch diese verschärften Anforderungen zum Klimaschutz verfassungswidrig geworden. Ausserdem zeigten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Entwicklungen in der Kerntechnik, dass die Kernenergie keineswegs als «Hochrisikotechnologie» einzustufen sei. Diese Fortschritte in Wissenschaft und Technik hätten dem Atomausstieg die Grundlage entzogen und ihn verfassungswidrig gemacht. Der Gesetzgeber habe es aber bisher unterlassen, dies zu berücksichtigen. Er sei verpflichtet, die Risiken der Kernenergie neu zu bewerten und sie gegen ihren Nutzen abzuwägen, wenn neue Tatsachen oder Einschätzungen vorliegen, so die Beschwerdeführer.

Durch den Atomausstieg würden sich eigene Risiken ergeben. Strom, der nicht mehr aus Kernkraftwerken stammt, muss auf andere Weise erzeugt oder eingespart werden. Energieeffizienz und erneuerbare Energien helfen dabei aber nur begrenzt. Wenn der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint, werden vermehrt fossile Energien wie Kohle, Gas oder Öl verbrannt. Dies trage zu Klimawandel und Luftverschmutzung bei. Auf diese Weise gefährde der Atomausstieg die Freiheitsrechte und die Gesundheit der Beschwerdeführer. Der Gesetzgeber habe diese Risiken durch den Atomausstieg bislang nicht erkannt und nicht gegen die neu bewerteten Risiken der Kernenergie abgewogen. Dieses Unterlassen rügen die Beschwerdeführer. Sie sehen ihre Grundrechte auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit durch den Atomausstieg in Gefahr.

Generell werden die Chancen als gering betrachtet, dass die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung angenommen wird und auch zum Erfolg führt.

Quelle

S.D. nach Nuklearia, Medienmitteilung, 25. April 2022

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