Vereinbarung über Kosten zur Verteilung von Jodtabletten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. April 2021 eine Vereinbarung mit den Kernkraftwerksbetreibern über die Kosten zur Verteilung von Jodtabletten genehmigt.
Alle zehn Jahre werden im Umkreis der Schweizer Kernkraftwerke Jodtabletten an die Bevölkerung verteilt. Es handelt sich dabei um eine vorsorgliche Schutzmassnahme für den Fall eines schweren Kernkraftwerkstörfalls mit Austritt von radioaktivem Jod. Die Jodtabletten verhindern, dass sich in den Schilddrüsen radioaktives Jod anreichert und Schilddrüsenkrebs entsteht.
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesrat und den Kernkraftwerksbetreibern sieht vor, dass die Kosten von CHF 4,8 Mio. für die Verteilung der Jodtabletten ausserhalb des Radius’ von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk im Jahr 2020 je zur Hälfte vom Bund und den Kernkraftwerksbetreibern übernommen werden. Die Jodtabletten werden in den Kantonen für den Notfall gelagert.
2024 werden jene Jodtabletten ausgetauscht, die innerhalb des 50-Kilometer-Radius der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Leibstadt direkt an die Bevölkerung und die Betriebe verteilt werden. Die Kosten dafür betragen rund CHF 15 Mio. Davon werden die Kernkraftwerksbetreiber gemäss der Vereinbarung CHF 11 Mio. übernehmen.
Nachdem das Kernkraftwerk Mühleberg ausser Betrieb genommen wurde, muss zudem die künftige Verteilung der Jodtabletten neu geregelt und die entsprechende Verordnung revidiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Arbeiten aufgenommen.
Quelle
M.A. nach BAG, Medienmitteilung, 14. April 2021