Urek-N für befristete Kernkraftwerks-Laufzeiten
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) hat den Bundesrat auffordert, im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine Lösung für einen befristeten Langzeitbetrieb der Schweizer Kernkraftwerke zu prüfen. Diese soll als indirekter Gegenvorschlag der Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei der Schweiz gegenüber gestellt werden.
Mit 12 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete die Urek-N die Kommissionsmotion «Verständigungslösung für die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke» (13.3284), die zum Ziel hat, den Langzeitbetrieb von Kernkraftwerken zu regeln. Das geltende Recht sieht heute vor, dass ein Kernkraftwerk unbefristet betrieben werden kann, solange die Sicherheit gewährleistet ist.
Das will die Kommissionsmotion der Urek-N nun ändern. Sie fordert den Bundesrat auf, im Rahmen des geplanten schrittweisen Kernenergieausstiegs eine Verständigungslösung zu prüfen. Diese sieht vor, dass die Betreiber von Kernkraftwerken nach vierzig Jahren ein Betriebskonzept vorlegen müssen, das den sicheren Betrieb der Anlage für weitere maximal zehn Jahre ausweist. Das Konzept soll der Aufsichtsbehörde als Grundlage für die Erteilung einer entsprechenden Betriebsfreigabe bis fünfzig Jahre dienen. Die vom Bundesrat auszuarbeitende Lösung für den befristeten Betrieb von Kernkraftwerken soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei, die eine Laufzeit von 45 Jahren fordert, als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden. Eine Minderheit lehnte die Kommissionsmotion ab und will weiterhin an einem unbefristeten Betrieb der Kernkraftwerke festhalten.
Der Bundesrat hatte einige Wochen zuvor die Ablehnung der Atomausstiegsinitiative empfohlen und als indirekten Gegenvorschlag dem Parlament seine Energiestrategie 2050 vorgeschlagen, die keine Laufzeitbeschränkung vorsieht, solange die Sicherheit gewährleistet ist.
Eine weitere, mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossene Kommissionsmotion «Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen» (13.3285) möchte die freiwillige Stilllegung von älteren Kernkraftwerken fördern. Sie verlangt vom Bundesrat Änderungen bei den Zahlungsmodalitäten in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds. Verbleibende Einlagen in den Fonds sollen nach der Ausserbetriebnahme von den Betreibern gestaffelt getätigt werden können.
Quelle
M.A. nach Urek-N, Medienmitteilung, 9. April 2013, und Curia Vista