Tiefenlager: Nagra-Standortvorschläge Anfang 2015 erwartet
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) kann ihre geologischen Untersuchungen für Etappe 2 des Auswahlverfahrens für geologische Tiefenlager abschliessen. Voraussichtlich Anfang 2015 wird sie mindestens je zwei Standortgebiete für hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle vorschlagen.
Zwischen März 2013 und Juli 2014 führte das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) elf Fachsitzungen mit Expertengremien des Bundes, der Kantone und Deutschlands zum Sachplan geologische Tiefenlager durch. An diesen Sitzungen informierte die Nagra über die Ergebnisse ihrer ergänzenden Untersuchungen zur Behandlung der 41 Ensi-Forderungen aus dem Jahr 2011 sowie über die spätere Umsetzung in den provisorischen Sicherheitsanalysen und den sicherheitstechnischen Vergleich.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bestätigte jetzt in einem Schreiben an das Bundesamt für Energie (BFE), dass die Nagra die Themen der Ensi-Forderungen vollständig und detailliert behandelt habe. Der geologische Kenntnisstand habe sich im Vergleich zu Etappe 1 deutlich verbessert. Der dargelegte geologische Kenntnisstand reiche aus, damit die Nagra die Unterlagen für die provisorischen Sicherheitsanalysen sowie den sicherheitstechnischen Vergleich für die laufende Etappe 2 des Auswahlverfahrens fertigstellen und bei den Behörden einreichen könne, hielt das Ensi weiter fest. Die Fachsitzungen seien damit abgeschlossen.
Weiteres Verfahren
Voraussichtlich Anfang 2015 wird die Nagra mindestens je zwei Standortgebiete für hochaktive sowie schwach- und mittelaktive Abfälle vorschlagen. Sie wird dazu die sicherheitstechnischen Unterlagen beim BFE einreichen. Das Ensi wird diese bis Anfang 2016 detailliert prüfen und dazu Stellung nehmen. Am Ende von Etappe 2 – voraussichtlich 2017 – wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im weiteren Auswahlverfahren verbleiben. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird.
Quelle
M.A. nach Ensi und BFE, Medienmitteilungen, 28. August 2014