Temelin: Areva-Beschwerde abgelehnt

Laut der tschechischen Nachrichtenagentur (CTK) hat das Amt für den Schutz des Wirtschaftswettbewerbs (UOHS) die Beschwerde der französischen Areva NP SAS gegen ihren Ausschluss vom Bieterverfahren um den Ausbau des Kernkraftwerks Temelin abgelehnt.

6. Aug. 2013

Der Vorsitzende des UOHS, Petr Rafaj, hat in einem abschliessenden Entscheid das erstinstanzliche Urteil des UOHS vom 25. Februar 2013 zugunsten des Ausschlusses der Areva NP SAS vom Bieterverfahren des tschechischen Elektrizitätsversorgungsunternehmens Skupina CEZ a.s. zum Ausbau des Kernkraftwerks Temelin bestätigt. Somit ist die Beschwerde der Areva gegen das Urteil vom Februar abgelehnt.

Im Oktober 2012 hatte die CEZ die Offerte der Areva zum Bau zweier weiterer Einheiten am Standort Temelin abgelehnt, da es nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfülle. Daraufhin rekurrierte die Areva mehrmals ohne Erfolg. Sie kann nun vor dem Verwaltungsgericht in Brünn klagen.

Die verbleibenden Bieter sind die Westinghouse Electric Company LLC zusammen mit der Westinghouse Electric Company Czech Republic s.r.o. sowie das russisch-tschechische Konsortium aus der JSC Atomstroiexport, der Skoda JS a.s. und der JSC OKB Gidropress. Die Wahl des Reaktorlieferanten war ursprünglich für September geplant. Laut Medienberichten kann sich der Entscheid um ein Jahr verzögern.

Quelle

M.A. nach CTK, 26. Juli 2013

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