Taxonomie: EU-Kommission kündigt Pläne zur Einbeziehung der Kernenergie an

Die Europäische Kommission hat angekündigt, dass sie die Kernenergie im Rahmen eines ergänzenden delegierten Rechtsakts in die EU-Taxonomie-Verordnung der Nachhaltigkeit aufnehmen wird. Laut Mitteilung der Kommission wird der delegierte Rechtsakt mit den Schlussfolgerungen eines Berichts der Gemeinsamen Forschungsstelle (Joint Research Centre, JRC) zur Kernenergie übereinstimmen.

22. Apr. 2021

In ihrem am 29. März veröffentlichten Bericht kam die JRC zum dem Schluss, dass Kernenergie als nachhaltig eingestuft werden könne und nicht mehr Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt anrichte als andere Technologien zur Stromerzeugung, die bereits in der Taxonomie der EU enthalten seien.

Die EU-Kommission gab in ihrer Mitteilung bekannt, dass der Status der Kernenergie von den Meinungen zweier weiterer Expertengruppen abhängig sei. Die Überprüfung des JRC-Berichts wird von der Euratom Artikel 31-Expertengruppe und dem Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (Scheer) durchgeführt. Die Kommission erwartet, dass diese Überprüfungen im Juni 2021 abgeschlossen sein werden. Ein Zeitpunkt für die Veröffentlichung des delegierten Rechtsaktes wurde nicht genannt, erwartet wird diese jedoch bis Ende des Jahres.

Die EU-Kommission sieht in der EU-Taxonomie ein «robustes, wissenschaftlich fundiertes Transparenzinstrument für Unternehmen und Investoren». Sie führt klare Leistungskriterien ein, um zu bestimmen, welche wirtschaftlichen Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu den Zielen des Green Deal leisten.

Quelle

S.D. nach EU-Kommission: EU Taxonomy, Corporate Sustainability Reporting, Sustainability Preferences and Fiduciary, 21. April 2021

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