Südafrika: Westinghouse bekommt Recht
Das höchste Berufungsgericht Südafrikas, der Supreme Court of Appeal (SCA), hat der Beschwerde der Westinghouse Electric Company LLC über die Vergabe eines Dampferzeugerauftrags für das Kernkraftwerk Koeberg stattgegeben.
Mitte August 2014 hatte die Eskom Holdings Ltd. entschieden, dass die französische Areva SA und nicht die Westinghouse, den Zuschlag zur Lieferung von sechs Ersatzdampferzeugern für das Kernkraftwerk Koeberg erhalte. Die Westinghouse reichte daraufhin Beschwerde ein mit der Begründung, der Entscheid sei «fundamental falsch». Das zuständige erstinstanzliche Gericht wies die Beschwerde im März 2015 zurück. Die Westinghouse zog das Urteil an den SCA weiter und verlangte, dass das Ausschreibungsverfahren überprüft und der Zuschlag der Westinghouse zugesprochen werden solle.
In seinem Urteil vom 9. Dezember 2015 kam der SCA zum Schluss, dass der Vergabeentscheid der Eskom in der Tat rechtswidrig zustande gekommen sei, weil das Unternehmen Aspekte berücksichtigt habe, die ausserhalb der Ausschreibungskriterien lagen, was verfahrenstechnisch unfair gewesen sei.
Der SCA verwies die Angelegenheit an die Eskom zurück. Er entschied jedoch nicht, der Auftrag müsse jetzt an die Westinghouse gehen, wie es das Unternehmen verlangt hatte. Denn, so das Gericht, wäre es nicht sachgerecht, die Areva durch die Westinghouse zu ersetzen, nachdem die Areva die Arbeiten bereits begonnen habe. Der SCA wisse nicht, was die Auswirkungen eines solchen Wechsels wären. Zudem rücke die Vertragsfrist von 2018 immer näher. Die Eskom plant, die sechs Dampferzeuger erstmals 2018 auszutauschen.
Quelle
M.A. nach SCA, Urteil, 9. Dezember 2015