Strahlenschutzgesetz – Nuklearforum lehnt geplante Teilrevision ab
Das Nuklearforum hat sich mit einer Stellungnahme am Vernehmlassungsprozess zu einer Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) beteiligt. Damit soll das Verursacherprinzip präzisiert werden, insbesondere, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. Das Nuklearforum kann der vorliegenden Teilrevision nicht zustimmen
Bereits 2018 hat das Bundesgericht moniert, dass die Strahlenschutzverordnung keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Verpflichtung der Kernkraftwerksbetreiber zur Jodtablettenverteilung darstelle. Dieser Kritik ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nun nachgekommen und hat vor einigen Monaten den Vernehmlassungsprozess zu einer Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes (StSG) initiiert. Die Verpflichtungen der Kraftwerksbetreiber zur finanziellen Beteilung an der Jodtablettenabgabe sollen der Kritik des Bundesgerichtes entsprechend nun auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden. Die Vernehmlassung ist am 19. Juni 2023 zu Ende gegangen.
Das Nuklearforum lehnt die vorliegende Teilrevision des StSG ab. Dass die Überwälzung der Kosten der Jodtablettenverteilung eine ausreichende gesetzliche Grundlage haben soll, wird nicht bestritten und scheint schon aus rein rechtsstaatlicher Sicht geboten. Der Verteilmechanismus der Jodtabletten sollte jedoch sicherheitsgerichtet und zweckmässig erfolgen. Dies ist mit dem Vorentwurf des BAG nicht gegeben. Entsprechend sind die Kriterien einer möglichen Gefährdung der Bevölkerung und die Zweckmässigkeit der Versorgung mit Jodtabletten explizit in das Gesetz aufzunehmen. Damit würde dem Schutzgedanken der Bevölkerung mehr Rechnung getragen.
Wie geht es nun weiter? Nun wird das BAG aufgrund der eingegangen Vernehmlassungsantworten einen Entwurf ausarbeiten. Im Anschluss geht die Vorlage ins Parlament. Die Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes wird die Betreiber und die Verbände entsprechend noch eine gewisse Zeit beschäftigen.
Quelle
L.A.