Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernanlagen: Stabile Kosten und eine finanzielle Sicherheitsreserve

Alle fünf Jahre ermittelt die Kernenergiebranche mit einer umfassenden Studie die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung und Entsorgung der Schweizer Kernanlagen. Die neue Kostenstudie 2021 (KS21) von Swissnuclear enthält eine ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserve und bestätigt, dass die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung gesichert ist. Sie zeigt stabile bis leicht sinkende Kosten. Die Gesamtkosten betragen neu CHF 23,083 Mrd.

1. Okt. 2021

Die Eigentümer der Schweizer Kernanlagen sind gemäss Kernenergiegesetz verpflichtet, sämtliche Kosten für die Stilllegung und Entsorgung nach dem Verursacherprinzip zu tragen. Auch die Finanzierung für die Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Zur Sicherstellung der benötigten finanziellen Mittel bestehen zwei staatlich kontrollierte Fonds, die von den Betreibern der Schweizer Kernanlagen geäufnet werden.

Die Einzahlungen in die beiden Fonds, sowie die Rückstellungen der Eigentümer für die Stilllegung und die Entsorgung werden auf Basis einer umfassenden Kostenstudie bemessen. Diese Kostenstudie erfolgt alle fünf Jahre im Auftrag der Verwaltungskommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (STENFO).

Gemäss der aktuellen Kostenstudie 2021 (KS21) von Swissnuclear betragen die Stilllegungskosten für sämtliche Kernanlagen neu CHF 3,666 Mrd. Sie sind damit gegenüber der der letzten Studie von 2016 (KS16) um 3% gesunken (teuerungsbereinigt um 5%). Dies unter anderem, weil die Erfahrungen aus der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg zeigen, dass Nachbetriebsarbeiten und Stilllegungsarbeiten auch parallel ausgeführt werden können.


Die Entsorgungskosten betragen beim Bau von je einem Lager für schwach- und hochaktive Abfälle an zwei unterschiedlichen Standorten neu CHF 19,417 Mrd. Sie sind damit um knapp 5% gegenüber der KS16 gesunken (teuerungsbereinigt um 7%). Dies, weil das Verfüll- und Versiegelungskonzept weiterentwickelt sowie die Zugangsbauwerke und Verpackungsanlagen optimiert wurden.

Die in der KS21 ausgewiesenen Gesamtkosten für den vollständigen Rückbau der Kernanlagen und die Entsorgung aller Abfälle in zwei getrennten Lagern an unterschiedlichen Standorten betragen neu 23,083 Mrd. CHF. In diesen Kosten ist der Anteil des Bundes für Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung von CHF 1,1 Mrd. an den Entsorgungskosten inbegriffen. Die Gesamtkosten von CHF 23,1 Mrd. sind um insgesamt CHF 1,1 Mrd. und damit 4,5% (teuerungsbereinigt 6,5%) tiefer als in der KS16 mit CHF 24,2 Mrd.

Ausgeprägte Sicherheitsreserve eingepreist
Die Risikozuschläge sind in der KS21 nochmals 4% höher als in der letzten KS16. Zuverlässig berechenbare Basiskosten und grosse Reserven durch Risikozuschläge von insgesamt 41% der Basiskosten machen die Kostenstudie 2021 sehr belastbar und verlässlich.

Von den Gesamtkosten sind bereits CHF 7,5 Mrd. bezahlt und weitere CHF 8,9 Mrd. in den Fonds sichergestellt. Somit sind knapp drei Viertel der Gesamtkosten ausfinanziert. An Kapitalerträgen aus dem Fondsvermögen werden noch CHF 4,9 Mrd. erwartet (bei einer vorgeschriebenen Realrendite von 1,6%). Daher ergeben sich für die Betreiber nach heutigem Stand zukünftige Beitragszahlungen in die Fonds von maximal CHF 0,9 Mrd.

Nach Einreichung der Kostenstudie 2021 erfolgt in einem nächsten Schritt eine umfassende Prüfung und Plausibilisierung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, unabhängige Kostenprüfer sowie die STENFO Gremien. Anschliessend wird die STENFO die Höhe der Beiträge, welche die Kraftwerksbetreiber pro Jahr in die Fonds einzahlen müssen, berechnen. Zuletzt wird die STENFO Verwaltungskommission sie festlegen.

Stenfo-Kostenstudie 2021

Quelle

S.D. nach Swissnuclear, Medienmitteilung, 1. Oktober 2021

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