Steuer auf deutsche Kernkraftwerke
Die deutsche Bundesregierung will bis 2014 rund EUR 80 Mrd. (CHF 110,7 Mrd.) einsparen und gemäss dem Ergebnispapier «Eckpunkte für die weitere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014» einen «steuerlichen Ausgleich der Kernenergiewirtschaft» schaffen. Er soll jährlich EUR 2,3 Mrd. (CHF 3,18 Mrd.) an zusätzlichen Einnahmen für den Bundeshaushalt generieren.
Die Betreiber der deutschen Kernkraftwerke – die Stromkonzerne E.On, RWE, Vattenfall und EnBW – sollen künftig eine neue Kernenergiesteuer von EUR 2,3 Mrd. pro Jahr entrichten. Das ist das Ergebnis einer zweitägigen Kabinettsklausur von Anfang Juni 2010. Im Gegenzug würden die Laufzeiten der Kernkraftwerke verlängert. Begründet wird diese Steuer damit, dass die Kernenergiewirtschaft durch den Emissionshandel beträchtliche Zusatzgewinne erzielt habe: Die Strompreise seien gestiegen, die Stromproduktionskosten hingegen nicht. Das rechtfertige eine Besteuerung der Kernenergie aus «ökologischen und ökonomischen Gründen», heisst es im Ergebnispapier. Allein durch die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen – einschliesslich voraussichtlicher Kosten für die Endlager radioaktiver Abfälle – werde der Bund erheblich belastet. Auch der Koalitionsvertrag sehe eine angemessene Beteiligung der Kraftwerksbetreiber an den Sanierungskosten der Schachtanlage Asse II vor.
Beratungen im Parlament ab Mitte August 2010
Die Einzelheiten sollen zusammen mit dem Haushaltsplan 2011 bis Anfang Juli ausgearbeitet werden. Mitte August 2010 wird sich der Bundestag damit befassen.
Quelle
M.A. nach deutscher Bundesregierung, Mitschrift Regierungspressekonferenz, 7. Juni 2010, und «Eckpunkte für die weitere Aufstellung des Haushaltentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014»
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