Ständerat befürwortet Haftpflichtrevision

Der Ständerat hat am 20. Dezember 2007 die Revision des schweizerischen Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) mit 27 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Die Revision beinhaltet eine Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung von CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. sowie die Anpassung des KHG an die geltenden internationalen Übereinkommen.

7. Jan. 2008

Der Ständerat folgt mit der Zustimmung zum «Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie» den Anträgen des Bundesrats sowie der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats. Der Bundesbeschluss betrifft einerseits die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie, andererseits die damit zusammenhängende Totalrevision des KHG.

Anträge für noch höhere Deckung zurückgewiesen

Bei der Beratung im Ständerat wurden Anträge für eine höhere Versicherungsdeckung verworfen. Die Erhöhung des Gesamtbetrags auf CHF 2,25 Mrd. wurde mit 23 zu 17 Stimmen verworfen. Mit 27 zu 9 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, der eine Versicherungsdeckung von CHF 50 Mrd. durch die Betreiber und die Deckung eines Schadens bis zu einer Summe von mindestens CHF 500 Mrd. durch den Bund vorsah.

Quelle

D.S. nach Parlamentsdienste, Ratsprotokoll, 20. Dezember 2007

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