Slowenisch-kroatisches Übereinkommen zum Kernkraftwerk Krsko

Die Regierungen Sloweniens und Kroatiens haben ein Abkommen unterzeichnet, mit dem der lang anhaltende Disput über die Besitzverhältnisse des Kernkraftwerks Krsko beendet werden soll.

20. Dez. 2001

Das Abkommen muss noch von den Parlamenten ratifiziert werden und sieht vor, dass beide Länder je zur Hälfte Eigentümer sind. Ab Mitte Jahr wird Kroatien wieder mit rund der Hälfte der Stromerzeugung von Krsko beliefert. Weiter sollen Kroatinnen und Kroaten wieder das Recht haben, beim Kernkraftwerksbetreiber zu arbeiten. Die separaten Stilllegungsfonds in Slowenien und Kroatien werden beibehalten und die endgültige Entscheidung über die nukleare Entsorgungsstrategie wird verschoben, bis die Anlage ausser Betrieb ist. Das Übereinkommen macht auch den Weg für die mögliche Privatisierung der Betriebsgesellschaft frei. Krsko verfügt über einen 656-MW-Druckwasserreaktorblock von Westinghouse und wurde 1981 ans Netz gekoppelt.

Quelle

M.S. nach NucNet, 21. Dezember 2001

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