Schweizer Kernanlagen 2008: nukleare Sicherheit gewährleistet
Die schweizerischen Kernanlagen befanden sich auch im Jahr 2008 in einem guten und sicheren Zustand. Alle Anlagen wurden gemäss den Vorgaben betrieben. Zu dieser Schlussfolgerung kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in seinem Rückblick auf das vergangene Jahr. Das Ensi klassierte acht Vorkommnisse in den fünf Kernkraftwerken. Alle Vorkommnisse wurden auf der internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 0 unterhalb der Skala zugeordnet. Der Strahlenschutz für das Personal und die Bevölkerung war jederzeit gewährleistet.
Das Ensi legt in seinem Rückblick auf das Jahr 2008 eine vorgezogene und noch nicht definitive Beurteilung der nuklearen Sicherheit in den schweizerischen Kernanlagen dar. Einzelne Abklärungen sind beim Ensi noch im Gang, wodurch die Schlussbilanz Abweichungen erfahren kann. Diese würden im Aufsichtsbericht 2008 berücksichtigt, der im Mai 2009 publiziert wird.
Kernanlagen: guter Zustand und sicherer Betrieb
Das Ensi hat sich davon überzeugt, dass 2008 die Kernkraftwerke Beznau (Block 1 und 2), Mühleberg, Gösgen und Leibstadt sowie die kerntechnischen Anlagen des Paul Scherrer Instituts (PSI) und das Zentrale Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) in einem sicherheitstechnisch guten Zustand waren und dass deren Betrieb sicher war. Die bewilligten Betriebsbedingungen wurden in allen Schweizer Kernanlagen jederzeit eingehalten.
Das Ensi (bis Ende 2008 die HSK) klassierte im vergangenen Jahr acht Vorkommnisse in Kernkraftwerken (2007: 13). Auf die einzelnen Werke bezogen sind dies: vier Vorkommnisse in Beznau (je zwei pro Block), eines in Mühleberg, drei in Gösgen und keines in Leibstadt. Diese Vorkommnisse wurden auf der Ines-Skala der Stufe 0 (unterhalb der Skala) zugeordnet. Am PSI und im Zwilag ereignete sich kein klassiertes Vorkommnis.
Die Abgaben radioaktiver Stoffe an die Umwelt via Abwasser und Abluft aus den Kernkraftwerken, dem PSI und dem Zwilag lagen im vergangenen Jahr wiederum weit unterhalb der in den Bewilligungen festgelegten Limiten. Sie ergaben selbst für Personen, die in unmittelbarer Nachbarschaft der Anlage leben, eine berechnete maximale Dosis von weniger als 1% der natürlichen jährlichen Strahlenexposition. Die nukleare Sicherheit, also der Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung, war im Jahr 2008 bei allen Schweizer Kernanlagen gewährleistet.
Sachplan geologische Tiefenlager: Standortwahl konkretisiert sich
Der Bundesrat hat im April 2008 den Sachplan geologische Tiefenlager genehmigt. Darin ist das Vorgehen bei der Standortsuche für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle festgelegt. Die damalige HSK legte die Sicherheitsanforderungen an diese Tiefenlager fest und definierte die sicherheitstechnischen Kriterien, nach denen die Standortwahl zu erfolgen hat. Die Nagra hat im November 2008 mögliche Standortgebiete vorgeschlagen. Das Ensi wird nun in einem Gutachten die Auswahl der geologischen Standortgebiete aus sicherheitstechnischer Sicht beurteilen.
Wechsel von der HSK zum Ensi
Auf den 1. Januar 2009 wurde die bisherige Aufsichtsbehörde HSK aus dem Bundesamt für Energie (BFE) herausgelöst und als Ensi verselbstständigt. Das Ensi ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes unter Aufsicht des Ensi-Rates, der in seinen strategischen Funktionen einem Verwaltungsrat entspricht. Der Rat nahm seine Aufgabe bereits am 1. Januar 2008 auf.
Quelle
D.S. nach Ensi, Medienmitteilung, 16. Januar 2009