Schweiz: Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden erhöht

Die geschätzten Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen nach Angaben der Verwaltungskommission für Stilllegung und Entsorgung (VK Stenfo) CHF 23,86 Mrd., was einer Erhöhung um CHF 372 Mio. gegenüber der Kostenstudie von 2016 entspricht.

9. Dez. 2020

Die VK Stenfo verfügt die voraussichtliche Höhe der Gesamtkosten auf CHF 23,856 Mrd. (Stilllegungskosten CHF 3,779 Mrd. und Entsorgungskosten auf CHF 20,077 Mrd.). Das sind CHF 372 Mio. mehr als im Jahr 2017 dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beantragt.

Die Betreiber von Kernkraftwerken des Landes zahlen seit den 1980er Jahren jedes Jahr in einen staatlichen Stilllegungskostenfonds ein. Da jedoch Kostenschätzungen für einen Zeitraum von bis zu 100 Jahren mit großer Unsicherheit behaftet sind, stützt sich die Bundesregierung laut Stenfo auf fortlaufende Schätzungen mit einer Neubewertung der geschätzten Gesamtkosten alle fünf Jahre.

Unnötige Belastung der Kernkraftwerksbetreiber

Swissnuclear, der Verband der Schweizer Kernkraftwerksbetreiber, bezeichnet die Erhöhung der Kostenschätzung als ungerechtfertigt. Er werde die Verfügungen der VK Stenfo zu den Jahresbeiträgen 2017–2021 einer Detailprüfung unterziehen und behalte sich rechtliche Schritte vor.

«Diese Entscheidung der VK Stenfo führt dazu, dass die bereits umfassenden Sicherheitspolster in der Kostenstudie 2016 ohne sachliche Grundlage weiter vergrössert werden», so Swissnuclear. «Entsprechend werden die Gesamtkosten sowie die in den Fonds anzusparenden Beträge in die Höhe getrieben.»

«Kontraproduktives Sparen»

Mit den absehbaren neuen Verfügungen der VK Stenfo müssen die Betreiber laut Swissnuclear nun deutlich höhere Beiträge in die Fonds einbezahlen – «wertvolle Mittel, die für den Umbau der Schweizer Energiewirtschaft im Rahmen der Energiestrategie 2050 benötigt würden». Dieser Effekt werde durch das Verbot der Rückerstattung von Fondsüberschüssen noch verstärkt. «Das Anhäufen von Geld auf Vorrat auf Basis unbegründeter Annahmen und eines übervorsichtigen Sicherheitsdenkens schafft keinerlei gesellschaftlichen Nutzen», findet Swissnuclear. Ausserdem kämen die Betreiber ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung seit Jahrzehnten nach.

Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten bilden die Grundlage für die Berechnung der jährlichen Beiträge, welche die Betreiber für die Jahre 2017–2021 in die Fonds einzuzahlen haben.

Quelle

M.A. nach Stenfo und Swissnuclear, Medienmitteilungen, 4. Dezember 2020

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft