Schweiz: Standortvorschläge für Tiefenlager-Oberflächenanlagen
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt 20 Standortareale vor, auf denen die Oberflächenanlagen künftiger geologischer Tiefenlager platziert werden könnten. Die Regionalkonferenzen der Standortregionen werden diese Vorschläge in den nächsten Monaten bewerten und in Zusammenarbeit mit der Nagra die Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur konkretisieren.
Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Der Sachplan regelt das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz und wird unter Leitung des Bundesamts für Energie (BFE) umgesetzt. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat Etappe 1 der Standortsuche abgeschlossen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) beauftragt, Etappe 2 einzuleiten.
20 Standortareale als Diskussionsgrundlage
Als ersten Schritt der rund vier Jahre dauernden Etappe 2 hat die Nagra für jedes der sechs Standortgebiete Vorschläge unterbreitet, wo die geplanten Oberflächengebäude platziert werden könnten. Je vier mögliche Standortareale liegen in den Standortregionen Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Zürich Nordost. Für die Standortregion Südranden schlägt die Nagra drei Standortareale und für den Standort Wellenberg eines vor.
Die Regionalkonferenzen und deren Fachgremien haben nun die Aufgabe, diese Vorschläge in Zusammenarbeit mit der Nagra zu diskutieren, zu bewerten und allenfalls zu ergänzen. Das BFE hatte die betroffenen Kantone und Gemeinden, die Leitungsgruppen und Mitglieder der Regionalkonferenzen sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bereits vor der Medienkonferenz vom 20. Januar 2012 direkt über die Vorschläge informiert. In den kommenden Wochen führt das BFE nun Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden durch. Bei diesen Veranstaltungen werden Vertretende der Kantonsregierungen, des BFE, des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) und der Nagra das Auswahlverfahren erläutern und die Fragen beantworten.
Bericht der Nagra zu den 20 Standortarealvorschlägen
Der Technische Bericht 11-01 der Nagra besteht aus zwei Bänden. Der erste Band gibt im generellen Teil einen standortunabhängigen Überblick über die notwendigen Anlagen und Funktionen der geologischen Tiefenlager sowie über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen und er beschreibt die Oberflächenanlage sowie die Möglichkeiten, diese anzuordnen und zu erschliessen. Die Nagra stützt ihre Vorschläge auf Kriterien und Indikatoren, die sie in diesem Band erläutert. Im zweiten Band – dem Beilagenband des Technischen Berichts – finden sich Angaben zum Perimeter der Standortareale und zur möglichen Erschliessung mit Schiene und Strasse und es werden die Vorschläge anhand der Indikatoren beschrieben.
Bei der Festlegung der Standortareale besteht laut Nagra Flexibilität, solange die übergeordneten Ziele der Sicherheit, technischen Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit sowie lokalen Eingliederung in der Region erfüllt werden.
Weiteres Vorgehen
Die vom Bundesrat in den Sachplan aufgenommenen Standortgebiete werden in Etappe 2 sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Es wird zudem für alle Standortregionen eine kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie durchgeführt.
Im Verlauf von Etappe 2 muss die Nagra die geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelaktive Abfälle sowie hochaktive Abfälle) einengen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird der Bundesrat erteilen, und das Parlament muss sie genehmigen. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.