Schweiz: Leibstadt und Beznau halten seltenen und starken Erdbeben stand
Die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau haben aufgezeigt, dass sie ihre Reaktoren bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können. Die einzuhaltenden Dosiswerte von einem bzw. 100 Millisievert werden bei Erdbeben, die nur alle 1000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, nicht überschritten. Dies hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat festgestellt.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hatte im Jahr 2016 neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. Diese neuen Vorgaben berücksichtigen die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Das Ensi verfügte, dass die Kernkraftwerksbetreiber in drei Schritten nachweisen müssen, dass ihre Anlagen auch äusserst seltenen und starken Erdbeben standhalten:
- Schritt 1: Nachweis für die Erdbebensicherheit bis Ende 2018 aktualisieren
- Schritt 2: Probabilistische Sicherheitsanalyse bis Mitte 2019 aktualisieren
- Schritt 3: Erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis bis September 2020 einreichen
Das Ensi prüfte die eingereichten und aktualisierten Unterlagen im Detail. Im Jahr 2021 bestätigte das Ensi den Schritt 1 für alle Schweizer Kernkraftwerke. Im Jahr 2022 konnte das Ensi Schritt 2 für alle Kernkraftwerke bestätigen.
Nachweis Schritt 3
Das Ensi bestätigte den erweiterten deterministischen Sicherheitsnachweis im April 2024 für die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau. Derjenige für Mühleberg wurde bereits Mitte 2023 akzeptiert. Bei Mühleberg hat laut Ensi das Gefährdungspotenzial seit dem Start der Stilllegungsphase 2 im September 2023 stark abgenommen, da keine Brennelemente mehr vor Ort sind. Die Ensi-Überprüfung des erweiterten Erdbebennachweises für Gösgen ist derzeit weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen.
Die Prüfung der von den Kernkraftwerken Beznau und Leibstadt eingereichten Unterlagen habe ergeben, dass sowohl die Kernkühlung als auch die Kühlung der Brennelementlagerbecken der beiden Anlagen bei sehr schweren Erdbeben, wie sie alle 1000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, gewährleistet sei. Dies sei auch der Fall bei einer Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser. Die nachweislich einzuhaltenden Dosiswerte von 1 bzw. 100 Millisievert würden bei einem solchen Störfall nicht überschritten, so das Ensi
Punktuell habe das Ensi im Rahmen seiner Prüfungen Verbesserungsbedarf festgestellt und erhebt in seinen Stellungnahmen Forderungen, welche die Gesamtergebnisse der durchgeführten Nachweise jedoch nicht grundsätzlich in Frage stellen und im Rahmen der laufenden Aufsicht weiterverfolgt werden.
Quelle
M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 8. April 2024
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