Schweiz: Kernanlagen haben Sicherheitsanforderungen wiederum erfüllt

Die Kernanlagen in der Schweiz haben 2024 die Anforderungen an einen sicheren Betrieb erfüllt. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in einer ersten Bilanz zum Aufsichtsjahr 2024. Der Schutz der Bevölkerung und Umwelt vor radioaktiven Stoffen war jederzeit gewährleistet.

1. Apr. 2025
Kernkraftwerk Gösgen
Die Schweizer Kernanlagen, wie hier das Kernkraftwerk Beznau, haben laut Ensi die gesetzlichen Sicherheitsvorgaben im Jahr 2024 eingehalten.
Quelle: KKW Gösgen

Im Jahr 2024 zählten die Kernanlagen 36 meldepflichtige Vorkommnisse, die für die Sicherheit relevant waren. Im Vorjahr waren es deren 24. Die meldepflichtigen Vorkommnisse des vergangenen Aufsichtsjahres verteilen sich wie folgt auf die Kernanlagen:

  • 6 Vorkommnisse im KKW Beznau-1
  • 7 Vorkommnisse im KKW Beznau-2
  • 1 Vorkommnis im KKW Beznau
  • 10 Vorkommnisse im KKW Gösgen
  • 9 Vorkommnisse im KKW Leibstadt
  • 1 Vorkommnis im KKW Mühleberg (ausser Betrieb)
  • 2 Vorkommnisse im Zentralen Zwischenlager Würenlingen

Das Paul Scherrer Institut (PSI) und die École Polytechnique Fédérale de Lausanne verzeichneten im Jahr 2024 kein Vorkommnis.

Das Ensi hat alle meldepflichtigen Vorkommnisse der Stufe 0 auf der internationalen Ereignisskala Ines zugeteilt. Sie hatten somit eine geringe Bedeutung für die nukleare Sicherheit.

Im Aufsichtsjahr 2024 waren zwei Reaktorschnellabschaltungen zu verzeichnen: Während des Abfahrens des KKW Leibstadt zur Jahreshauptrevision kam es am 29. April zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Ursache war das unerwartete Öffnen des Blockleistungsschalters. Das trennte die Anlage vom externen 400-kV-Netz. Am 12. August führte eine Fehlfunktion der Niveauregelung in einem der zwei Dampferzeuger im nicht-nuklearen Teil des Kernkraftwerksblocks Beznau-1 zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung.

Das Ensi wird in seinem jährlichen Aufsichtsbericht im zweiten Quartal 2025 detailliert über die meldepflichtigen Vorkommnisse und Befunde in den Kernanlagen berichten.

Die Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Kernanlagen an die Umwelt lagen auch im Jahr 2024 deutlich unter den Grenzwerten. Im Aufsichtsjahr wurden keine unerlaubten Abgaben radioaktiver Stoffe aus den schweizerischen Kernanlagen registriert.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 31. März 2025

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