Schweiz: IRRS-Folgemission abgeschlossen
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) soll die einzige Behörde sein, die abschliessend über Fragen der Sicherheit von Kernanlagen entscheidet. Zu diesem Schluss kommen die Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) im Rahmen einer Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service (IRRS). Sie zeigten sich zudem zufrieden mit der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2011, die an das Ensi gerichtet waren.
Experten der IAEO überprüften auf Verlangen des Ensi in einer Follow-up-Mission die Umsetzung der Vorschläge aus der IRRS-Mission 2011 in der Schweiz. Sie kamen zum Schluss, dass ihre Empfehlungen bezüglich der Rolle des Ensi nicht ausreichend umgesetzt wurden. Die Schweizer Regierung soll dem Ensi als die technische Nuklearaufsichtsbehörde, mehr Kompetenzen beim Definieren von verbindlichen Sicherheitsanforderungen und von Bewilligungsauflagen in den Bereichen Sicherheit, Sicherung und Strahlenschutz gewähren, betonte Jean-Christophe Niel, Leiter der IRRS-Mission und Direktor der französischen Autorité de sûreté nucléaire (ASN). Zudem empfehlen die Experten, dass die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) ihre Stellungnahmen und Empfehlungen ausschliesslich beim Ensi einreicht. Dies soll in einer offenen und transparenten Weise erfolgen. Damit werde die Stellung des Ensi als die kompetente technische Behörde für nukleare Sicherheit in der Schweiz gestärkt.
IRRS-Team zufrieden mit Umsetzung der Empfehlungen durch das Ensi
Von den vier Empfehlungen und 16 Anregungen, für deren Umsetzung hauptsächlich das Ensi zuständig war, konnten alle als erledigt abgeschrieben werden. «Dass das Ensi die Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der IRRS-Mission 2011 ergeben hatten, ernst nimmt, zeigt sich am Fortschritt, der seither erzielt wurde», so Niel. «Das IRRS-Team beurteilt das Ensi als etablierte und kompetente Nuklearaufsichtsbehörde.»
Anerkennung gab es erneut auch für die Reaktion des Ensi auf den Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi. Das Ensi habe systematisch die Lehren daraus gezogen und diese in den Kernkraftwerken in der Schweiz angewandt.
IRRS bestätigte bereits 2011 Unabhängigkeit des ENSI
Die IRRS-Mission hatte bereits bei ihrer Überprüfung 2011 festgestellt, dass das Ensi unabhängig ist. Mit der Umbildung der Aufsichtsbehörde in eine vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und dem Bundesamt für Energie (BFE) unabhängige und öffentlich-rechtliche Anstalt sei «eine zentrale Forderung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit erfüllt.» Dieses fordert eine effektive Trennung der Sicherheitsbehörden von denjenigen Stellen, die sich mit der Energiepolitik und der Nutzung der Kernenergie befassen.
Das Ensi wird den Schlussbericht der Überprüfungsmission veröffentlichen sobald dieser vorliegt. Dies wird voraussichtlich im Sommer der Fall sein. «Wir werden uns wieder unter die Lupe nehmen lassen», kündigte Ensi-Direktor Hans Wanner an. Das Ensi werde sich dafür einsetzen, dass es in rund sechs Jahren erneut von einer IRRS-Mission überprüft werde.
Quelle
M.A. nach IAEO und Ensi, Medienmitteilungen, 17. April 2015