Schwedische Regierung genehmigt Tiefenlager
Die schwedische Regierung hat grünes Licht für den Bau des ersten Tiefenlagers für abgebrannte Kernbrennstoffe in Forsmark und einer Verkapselungsanlage in Oskarshamn gegeben. Das entsprechende Gesuch der Entsorgungsgesellschaft Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB) wurde am 27. Januar 2022 genehmigt.
«Unser Antrag wurde umfassend geprüft und es hat sich eindeutig herausgestellt, dass das Tiefenlagerverfahren der SKB die hohen Sicherheitsanforderungen für Mensch und Umwelt erfüllt. Wir haben eine sichere Lösung, auf die wir sehr stolz sind», sagt Johan Dasht, Geschäftsführer von SKB. Bereits Ende Dezember 2021 hatte Schweden die Erweiterung des geologischen Tiefenlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle ebenfalls in Forsmark genehmigt.
SKB erforscht und entwickelt seit mehr als 40 Jahren Technologien für das Tiefenlager. Die Methode wurde von der schwedischen Strahlenschutzbehörde und dem Land- und Umweltgericht geprüft und bewertet. Auch die Gastgebergemeinden Östhammar und Oskarshamn beschäftigen sich seit langem mit dieser Frage.
«Es ist eine historische Entscheidung, die es SKB ermöglicht, die radioaktiven Abfälle zu entsorgen, den unsere Generation produziert hat. Diese Entscheidung wird mit offenen Armen aufgenommen. Wir freuen uns jetzt darauf, Schwedens grösstes Umweltschutzprojekt umzusetzen», so Johan Dasht.
Für das Tiefenlagerprojekt sind Investitionen von rund SEK 19 Mrd. (CHF 1,9 Mrd.) vorgesehen und die Schaffung von rund 1500 Arbeitsplätzen. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus bereits finanzierten Mitteln des Nuclear Waste Fund. Im nächsten Schritt des Genehmigungsverfahrens legt das Landes- und Umweltgericht die Auflagen für die Anlagen fest. Die schwedische Strahlenschutzbehörde entscheidet auch über die Genehmigungsbedingungen nach dem Gesetz über nukleare Aktivitäten. Erst wenn alle Genehmigungen vorliegen, kann mit dem Bau begonnen werden, danach dauert der Bau des Tiefenlagers für abgebrannte Brennelemente etwa zehn Jahre.
Quelle
S.D. nach SKB, Medienmitteilung vom 27. Januar 2022
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