Schweden: SKB legt neue Schätzung zu Entsorgungskosten vor
Die Entsorgungsorganisation Svensk Kärnbränslehantering AB (SKB) muss alle drei Jahre eine neue Kostenschätzung für das schwedische Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle vorlegen. Gemäss neuester Schätzungen belaufen sich die verbleibenden Kosten auf SEK 124,1 Mrd. (rund CHF 11 Mrd.).
Die schwedischen Betreiber von Kernkraftwerken sind für alle Kosten aus dem Entsorgungsprogramm für radioaktive Abfälle verantwortlich, das die Stilllegung und den Rückbau der schwedischen Kernkraftwerke sowie die Entsorgung und Endlagerung der radioaktiven Abfälle und ausgedienten Brennelemente Schwedens umfasst. «SKB hat im Namen der Kernkraftwerkseigentümer eine neue Kostenschätzung vorgelegt, aus der die verbleibenden Kosten des schwedischen Entsorgungsprogramms hervorgehen», hat SKB am 30. September 2022 verkündet und bezifferte diese auf SEK 124,1 Mrd. (CHF 11 Mrd.). Gemäss Finanzierungsverordnung müsse alle drei Jahre eine aktualisierte Kostenschätzungen erstellt und der schwedischen Reichsschuldenverwaltung (Swedish National Debt Office, Riksgälden) vorgelegt werden.
Wichtige Meilensteine erreicht, aber es gab Verzögerungen
In der letzten Kostenschätzung von 2019 ist SKB noch von verbleibenden Kosten von SEK 110 Mrd. (CHF 10 Mrd.) ausgegangen. In der Zwischenzeit habe man «mehrere wichtige Meilensteine erreicht, die erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb der SKB haben», so SKB. «Die Regierung hat Entscheidungen über das geologische Tiefenlager für abgebrannte Brennelemente und die Erweiterung des geologischen Tiefenlagers für kurzlebige radioaktive Abfälle (SFR) getroffen», so SKB. Dementsprechend gebe es nun konkrete Bedingungen und Zeitpläne für die verbleibenden Arbeiten, was sich in der neuen Kostenschätzung widerspiegle.
«Andererseits haben die Regierungsbeschlüsse länger gedauert als in früheren Prognosen erwartet, und die Verschiebung der Zeitpläne insgesamt spiegelt sich auch in der neuen Planungskalkulation wider», sagte Anna Porelius, Kommunikationsmanagerin bei SKB. «Darüber hinaus wurden im weiteren behördlichen Genehmigungsverfahren die verbleibenden Schritte erhöht, wodurch sich der Gesamtzeitplan weiter nach hinten verschiebt.» Die Inbetriebnahme des geologischen Tiefenlagers in Forsmark und der Verpackungsanlage für ausgediente Brennelemente in Oskarshamn hätten sich verzögert, was auch Auswirkungen auf andere Aktivitäten habe.
Eingereichte Unterlagen werden geprüft
Laut SKB prüft nun die Reichsschuldenverwaltung das eingereichte Material, das dann die Grundlage für die von den Kernkraftwerksunternehmen an den Fonds für nukleare Abfälle zu zahlenden Gebühren bildet. «Die Regierung entscheidet über die Höhe der Gebühren und über die von den Lizenzinhabern zu leistenden Sicherheiten.» Ende August habe sich das Guthaben des Fonds für nukleare Abfälle auf SEK 73 Mrd. (CHF 6,6 Mrd.) belaufen. Die verbleibende Finanzierung werde durch fortgesetzte Zahlungen der Kernkraftwerksunternehmen an den Fonds und durch künftige Erträge aus dem Fonds gedeckt, so SKB.
Bis heute wurden gemäss SKB bereits rund SEK 64 Mrd. (CHF 5,8 Mrd.) in Forschung und Entwicklung, Bau und Betrieb des zentralen unterirdischen Zwischenlagers für ausgediente Kernbrennstoffe (Clab) in Oskarshamn, des Endlagers für kurzlebige radioaktive Abfälle (SFR, ebenfalls in Forsmark) und des Transportsystems der SKB (Transportschiff) investiert.
Ebenfalls am 30. September hat SKB ihr Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsprogramm 2022 für den Zeitraum 2023 bis 2028 (Website) der schwedischen Strahlenschutzbehörde Stralsäkerhetsmyndigheten (SSM) vorgelegt.
Wie sieht die Finanzierung bezüglich Kernkraftwerke in der Schweiz aus?
In der Schweiz werden die Gesamtkosten für die Stilllegung der Kernanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle daraus gemäss Verursacherprinzip gedeckt und belaufen sich im langjährigen Mittel auf rund 1 Rappen pro Kilowattstunde Nuklearstrom. Die Konsumenten von Nuklearstrom tragen somit die Kosten über den Strompreis und nicht etwa der Steuerzahler, wie vereinzelt angenommen wird. «Die nachfolgenden Generationen müssen daher keine ungedeckten Kosten übernehmen», so swissnuclear.
Im staatlich kontrollierten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (Stenfo) wir das notwendige Geld verwaltet: «Der Stilllegungsfonds stellt die Finanzierung für die Stilllegung und den Rückbau von ausgedienten Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden Abfälle sicher. Der Entsorgungsfonds seinerseits gewährleistet die Finanzierung der Kosten für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme eines Kernkraftwerks», so Stenfo. Die Kernkraftwerksbetreiber zahlen jährlich einen vom Bund festgelegten Beitrag in die Fonds ein und begleichen bereits jetzt anfallende Entsorgungskosten zusätzlich direkt. Ein grosser Teil wird zudem durch zukünftige Erträge aus den Verzinsungen der Fondsgelder finanziert werden.
«Die Kosten der Stilllegung und Entsorgung werden alle fünf Jahre mittels einer Kostenstudie neu berechnet und von unabhängigen externen Experten überprüft», schreibt der Stenfo. Dabei würden neueste Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem In- und Ausland berücksichtigt. Die regelmässigen Kostenstudien garantierten, dass die Finanzierung der Stilllegung und Entsorgung nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke gesichert sei. Swissnuclear beziffert die Gesamtkosten gemäss Kostenstudie 2021 auf rund CHF 23,1 Mrd. – für den Fall, dass die radioaktiven Abfälle in zwei getrennten geologischen Tiefenlagern entsorgt würden. Darin enthalten sind sowohl die bereits bezahlten laufenden Kosten für die Entsorgung, die zukünftigen Basiskosten und «ausgeprägte finanzielle Sicherheitsreserven».
Mit dem Nagra-Vorschlag vom September 2022 könnte sich eine Lösung mit einem Kombilager abzeichnen, in denen sowohl schwach- und mittelaktive als auch hochaktive Abfälle in einem gemeinsamen Tiefenlager, aber in räumlich getrennten Lagerkammern, entsorgt würden. Bei gleich hohen Sicherheitsstandards könnten dadurch laut Stenfo die Gesamtkosten auf CHF 21,9 Mrd. gesenkt werden. Bemerkung: Die Kosten in der Schweiz und in Schweden können nicht 1:1 verglichen werden. Dazu bräuchte es eine detailliertere Betrachtung.
Quelle
B.G. nach SKB, Medienmitteilungen, 30.9.2022 sowie swissnuclear, Medienmitteilung 1.10.2021, Faktenblatt, Website, und Stenfo, Faktenblatt, Website
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