Schweden: Parlament genehmigt Gesetz für Ersatzbau von Kernkraftwerken

Das schwedische Parlament hat am 17. Juni 2010 mit 174 zu 172 Stimmen ein Gesetz angenommen, das den Bau von höchstens zehn neuen Kernkraftwerkseinheiten als Ersatz für bestehende ermöglicht. Damit kehrt Schweden dem vor 30 Jahren beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie den Rücken.

17. Juni 2010

Nach einem Referendum 1980 hatte das schwedische Parlament beschlossen, die Nutzung der Kernenergie bis 2010 auslaufen zu lassen. Als Folge davon wurden im November 1999 vorerst Barsebäck-1 und im Mai 2005 Barsebäck-2 vorzeitig abgeschaltet.

Ein Meinungswechsel in der schwedischen Regierung hat sich indes vor über einem Jahr abgezeichnet. Am 5. Februar 2009 hat die Mitte-Rechts-Koalition von Ministerpräsident Fredrik Reinfeldt bekannt gegeben, dass sie die Ausstiegspläne endgültig aufgeben will. Die Regierung hat daraufhin am 18. Februar 2010 einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der den Bau von höchstens zehn neuen Kernkraftwerkseinheiten als Ersatz für bestehende ermöglichen soll. Diesem Gesetz hat das Parlament nun am 17. Juni 2010 zugestimmt. Es wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten, das heisst erst nach den nächsten Reichstagswahlen vom 19. September 2010. Per Gesetz dürfen die Ersatzanlagen nur an den drei bisherigen Standorten Forsmark, Oskarshamn und Ringhals gebaut werden .Die Leistungsklasse der neuen Reaktoren dürfen die Stromversorger jedoch selbst bestimmen. Das Parlament machte auch deutlich, dass die Regierung neue Investitionen in die Kernenergie nicht subventionieren darf.

Stabile Akzeptanz in der Bevölkerung

In Schweden stehen derzeit zehn Kernkraftwerkseinheiten mit einer Gesamtleistung von 9036 MW in Betrieb. Der Atomstromanteil des Landes beträgt 37%. Regelmässig durchgeführte Meinungsumfragen zeigen, dass die Akzeptanz der Kernenergie in der schwedischen Bevölkerung konstant hoch ist. Über die Hälfte befürwortet die heutige und künftige Nutzung der Kernenergie.

Verschärfung der Kernenergiehaftpflicht

Mit 174 zu 170 Stimmen befürwortete das Parlament gleichzeitig den Vorschlag der Regierung für eine Vervierfachung der Summe, die Kernkraftwerksbetreiber bei einem Unfall mindestens decken müssen. Zurzeit sind sie verpflichtet, Kosten bis SEK 3 Mrd. (CHF 0,45 Mrd.) zu decken, neu sind es SEK 12 Mrd. (CHF 1,8 Mrd.), womit Schweden internationalen Empfehlungen nachkommt. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass sie die neue Deckungssumme im Schadensfall übernehmen können. Zudem hat das Parlament eine unbegrenzte Haftung der Betreiber beschlossen. Das heisst, dass alle Vermögenswerte eines Unternehmens zur Schadensdeckung verwendet werden könnten.

Quelle

D.S. nach schwedischem Reichstag, Medienmitteilung, 17. Juni 2010

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