Polens Präsident setzt Finanzierungsgesetz für neues Kernkraftwerk in Kraft
Der polnische Präsident Andrzej Duda hat ein Gesetz unterzeichnet, das umgerechnet rund CHF 13,6 Mrd. zur Finanzierung des ersten kommerziellen Kernkraftwerks Polens in der Woiwodschaft Pommern in Nordpolen bereitstellt.

Das von Duda unterzeichnete und damit in Kraft gesetzte Gesetz hat zum Ziel «die Vorbereitung und Umsetzung der Investition in das erste Kernkraftwerk in Polen zu ermöglichen». Die Finanzierung in Höhe von PLN 60 Mrd. (CHF 13,6 Mrd.) war im Januar vom Kabinett genehmigt worden. Im Februar verabschiedete das Parlament das Gesetz nahezu einstimmig. Das geplante Kernkraftwerk am Standort Lubiatowo-Kopalino umfasst drei Einheiten vom Typ AP1000 von Westinghouse.
Die Mittel sollen 30% der Kapitalisierung des staatlichen Projektunternehmens Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ) abdecken. Die restlichen 70% sollen durch ausländische Kredite finanziert werden. Ein verbleibendes Hindernis für die Bereitstellung der Gelder ist, dass die Genehmigung durch die Europäische Kommission noch aussteht. Im Dezember 2024 hatte die Europäische Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Polen geplante staatliche Förderung für das erste Kernkraftwerk des Landes in Lubiatowo-Kopalino – dessen Gesamtkosten auf EUR 35–45 Mrd. geschätzt werden – mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.
Derzeit führt PEJ nach eigenen Angaben fortgeschrittene Verhandlungen mit dem Konsortium aus Westinghouse und Bechtel, das Ende 2023 als Hauptauftragnehmer ausgewählt worden war. Dabei geht es um den Abschluss einer ingenieurtechnischen Entwicklungsvereinbarung, um die Projektkontinuität zu sichern und bestimmte Aufgaben zu beschleunigen. Gespräche über den eigentlichen EPC-Vertrag (Engineering, Procurement and Construction) laufen ebenfalls weiter.
Quelle
M.A. nach Büro des polnischen Präsidenten, Post auf X, 25. März 2025 und NucNet, 26. März 2025