Polen: Sejm billigt Gesetzesvorlagen zur Kernenergie
Der Sejm, die grössere der beiden Kammern des polnischen Parlaments, hat am 13. Mai 2011 die Gesetzesvorlagen zur Änderung des Kernenergiegesetzes und zur Regelung der Investitionen mit deutlichem Mehr verabschiedet.
Das sogenannte Atom-Paket besteht aus Änderungen des bestehenden Kernenergiegesetzes und einer neuen Gesetzesvorlage zu Investitionen in Kernkraftwerksbauten. Die Gesetzesvorlagen liegen nun beim Senat, der kleineren Kammer der polnischen Volksvertretung. Er kann die Vorlagen innerhalb von 30 Tagen annehmen, verändern oder ablehnen. Reagiert der Senat innerhalb der 30 Tage nicht, so gelten die Gesetze als angenommen. Eine Änderung oder Ablehnung eines Gesetzes durch den Senat kann der Sejm mit einer absoluten Stimmenmehrheit überstimmen. Aufgrund der grossen Unterstützung innerhalb des Sejms ist es laut Rzeczpospolita – der zweitgrössten überregionalen Tageszeitung Polens – wahrscheinlich, dass die Senatoren die Gesetzesvorlagen annehmen.
Ende April 2011 hatte die französische Groupe Areva mit der polnischen Polimex-Mostostal SA eine Absichtserklärung zum Bau eines Kernkraftwerks in Polen unterzeichnet. Laut den Plänen der polnischen Regierung soll die erste Kernkraftwerkseinheit des Landes Ende 2020 in Betrieb gehen.
Quelle
M.A. nach Sejm, stenografisches Protokoll, 13. Mai 2011