Osart-Bericht über Gösgen
Der Schlussbericht über die Beurteilung der betrieblichen Sicherheit des Kernkraftwerks Gösgen (KKG) durch ein internationales Expertenteam der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) liegt jetzt vor.
Die dreiwöchige Überprüfung durch das Operational Safety Review Team (Osart) fand im November 1999 statt. Die wesentlichen Ergebnisse wurden damals an einer Schlusskonferenz den Behörden und der Belegschaft des KKG vorgestellt.
Der nun vorliegende Bericht stellt fest, dass sich das KKG durch ausgeprägten Eigenverantwortungssinn und das Engagement seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Platz unter den Weltbesten erarbeitet hat. Der Anlagenzustand sei mustergültig. Ein Beispiel für nachahmenswerte Praxis sei der Weitblick, mit dem das KKG die Nachfolge bei bevorstehenden Pensionierungen regle. Ebenso gelobt wird die umfassende Abfallentsorgung von der Minimierung der radioaktiven Abwässer bis zur Planung und Entwicklung der Zwischen- und Endlagerung. Trotz des erreichten hohen Sicherheitsstands empfiehlt das Osart dem KKG, sich vermehrt herausfordernde Ziele auf den Gebieten Sicherheit und Strahlenschutz zu setzen. Das Sicherheitsbewusstsein der Belegschaft sei durch eine selbstkritische und hinterfragende Haltung weiter zu stärken. Ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem sollte eingeführt und angewandt werden.
Die IAEO lancierte das Osart-Programm 1982. Zehn Jahre später ordnete der damalige Energieminister Adolf Ogi die freiwillige Überprüfung aller Schweizer Kernkraftwerke sowie der HSK an. 1994 wurde das Kernkraftwerk Leibstadt, 1995 Beznau-I und -II, im November 1999 das KKG und vom 6. bis 23. November 2000 Mühleberg überprüft. Das Osart untersuchte jeweils besonders die Bereiche Management und Organisation, Betriebsführung, Personalausbildung, Anlagenbetrieb, mechanische und elektrische Instandhaltung, Strahlenschutz, Chemie sowie Notfallplanung. Nicht überprüft wurden bei den Osart-Besuchen die Auslegung und die Gesamtsicherheit.
Quelle
P.B. nach Medienmitteilungen der HSK und des KKG, 23. November 2000