Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers auch in Gewässerschutzzonen möglich

Laut der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage eines geologischen Tiefenlagers gewährleistet, wenn ein geeigneter Standort sowie eine geeignete Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewählt werden. Eine Oberflächenanlage stelle somit auch in einem Gewässerschutzbereich keine besondere Gefährdung für das Grundwasser dar und sei damit grundsätzlich bewilligungsfähig. Die Bundesbehörden beurteilen die Schlussfolgerungen der Nagra als «plausibel».

19. Sep. 2013

Seit Januar 2012 diskutieren und bewerten die betroffenen Kantone und Regionen die Vorschläge der Nagra für die Platzierung der Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager. Dabei wurden Fragen zum Gefährdungspotenzial einer Oberflächenanlage und zu möglichen Störfällen aufgeworfen. Es wurde auch die Frage gestellt, ob für den Bau und den Betrieb einer Oberflächenanlage eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erforderlich sei. Im November 2012 beauftragte das Bundesamt für Energie (BFE) deshalb die Nagra, in einem Bericht darzulegen, wie der Schutz von Mensch und Umwelt bei einer Oberflächenanlage sichergestellt werden könne.

Der am 16. September 2013 vorgestellten «Technischen Bericht 13-01: Standortunabhängige Betrachtungen zur Sicherheit und zum Schutz des Grundwassers –Grundlagen zur Beurteilung der grundsätzlichen Bewilligungsfähigkeit einer Oberflächenanlage für ein geologisches Tiefenlager» der Nagra zeigt auf, welche Funktionen und Abläufe in einer Oberflächenanlage vorgesehen sind, wie die Anlage ausgelegt werden kann und welche Anforderungen bezüglich der nuklearen Sicherheit, der Sicherheit bei konventionellen Störfällen und des Grundwasserschutzes zu beachten sind. Die Nagra kommt zusammenfassend zum Schluss, dass der sichere Bau und Betrieb der Oberflächenanlage bei geeigneter Standortwahl sowie geeigneter Auslegung der Anlage und der Betriebsabläufe gewährleistet werden kann, und dass eine Oberflächenanlage auch im Gewässerschutzbereich Au (der die nutzbaren Grundwasservorkommen sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete umfasst) keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstellt. Die Oberflächenanlage wird somit aus Sicht der Sicherheit und des Schutzes des Grundwassers als bewilligungsfähig eingeschätzt. Die Nagra betont, dass der Bericht keinen formellen Sicherheitsbericht für eine Anlage an einem konkreten Standort im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens nach Kernenergiegesetzgebung darstelle.

Stellungnahmen der Behörden

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) bewertet das auf modellhaften Vorstudien beruhende Konzept der Anlage, die Abläufe und das Materialinventar als «plausibel». Aufgrund des Projektbeschriebs seien keine Gründe erkennbar, welche die nukleare Sicherheit sowie den Schutz von Mensch und Umwelt und damit die Genehmigungsfähigkeit einer Oberflächenanlage im Grundsatz in Frage stellen würden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) – das die nicht-nukleare Sicherheit überprüfte – ist mit der Schlussfolgerung einverstanden, dass eine Oberflächenanlage auch in einem Gewässerschutzbereich Au keine besondere Gefährdung für das Grundwasser darstelle. Sowohl das Ensi als auch das Bafu weisen darauf hin, dass eine abschliessende Beurteilung erst in den nachfolgenden Bewilligungsverfahren auf Grundlage der standortspezifischen Detailunterlagen vorgesehen und möglich sei.

Das BFE hält in seiner Medienmitteilung fest, dass die Stellungnahmen kein Vorentscheid für spätere Bewilligungsschritte seien. Die behördliche Überprüfung der vorgeschlagenen Standorte erfolge in Etappe 2 unter anderem anhand provisorischer Sicherheitsanalysen und einer sicherheitstechnischen Bewertung des Gesamtsystems Tiefenlager (über- und untertägige Teile sowie Zugangsbauwerke), bevor der Bundesrat über den Abschluss von Etappe 2 entscheide.

Der Bericht und die behördlichen Stellungnahmen werden laut BFE in den kommenden Tagen den Regionalkonferenzen im Rahmen von Veranstaltungen vorgestellt.

Quelle

M.A. nach BFE, Nagra und Ensi, Medienmitteilungen, 16. September, sowie Bafu, Stellungnahme, 10. September 2013

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