Neues Gesetz soll Kernkraft-Ausbau in Schweden vereinfachen
Schwedens Regierung möchte mit einer Gesetzesänderung den Weg frei machen für mehr und neue Kernkraftwerke. Das neue Gesetz würde den Bau neuer Reaktoren an weiteren Standorten in ganz Schweden ermöglichen und soll im März nächsten Jahres in Kraft treten.
Der schwedische Premierminister Ulf Kristersson und die Umwelt- und Klimaministerin Romina Pourmokhtari stellten die Pläne auf einer Medienkonferenz in Stockholm vor. Die Regierung folgt damit ihren Ankündigungen bei ihrem Amtsantritt im Oktober 2022, die Kernenergie in Schweden weiter auszubauen. Man gehe von einem zukünftigen Strombedarf von mindestens 300 Terawattstunden bis 2045 aus, was einer Verdoppelung im Vergleich zu heute entsprechen würde. «Die Bedingungen für die Aufrechterhaltung, Entwicklung und den Ausbau der schwedischen Kernkraft muss radikal verbessert werden, um sowohl den Bedürfnissen der Haushalte als auch denen der Umwelt zu entsprechen. Der Bedarf an sauberer schwedischer Elektrizität ist enorm», unterstrich Kristersson.
Daher sollen gesetzliche Änderungen vorgenommen werden, die den Bau neuer Kernkraftwerke ermöglichen, einschliesslich kürzerer Genehmigungsverfahren. Bislang sind in Schweden der Neubau von Kernkraftwerken an anderen Standorten als denen, an denen bereits Reaktoren existieren, verboten, ebenso wie der gleichzeitige Betrieb von mehr als zehn Reaktoren. Beide Verbote sollen mit dem neuen Gesetz aufgehoben werden. Schweden hat derzeit sechs kommerzielle Kernkraftwerkseinheiten an drei Standorten in Betrieb: Forsmark, Oskarshamn und Ringhals.
Mit dem neuen Gesetz hätten die Betreiber die Möglichkeit, dort Reaktoren zu bauen, wo sie den grössten Nutzen für das Stromsystem hätten. Das gelte insbesondere auch für Small Modular Reactors (SMR), mit denen zusätzlich auch Wärme oder Wasserstoff produziert werden könnten.
Die vorgeschlagene neue Gesetzgebung muss noch vom Parlament verabschiedet werden.
Quelle
S.D. nach Ministerium für Klima und Wirtschaft Schweden, Medienmitteilung, 11. Januar 2023.
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