Neues deutsches Atomgesetz in Kraft
Am 27. April 2002 trat in Deutschland das neue Atomgesetz in Kraft.
Mit dem Titel "Gesetz zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" ist es für Bundesumweltminister Jürgen Trittin "die konsequente Antwort auf Tschernobyl". Etwas anders sehen die Vertreter des Nuklearsektors den Stellenwert des Gesetzes. Für sie schafft es unter den gegebenen politischen Verhältnissen Rechtssicherheit und soll den ungestörten Weiterbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke vor dem Hintergrund langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen sicherstellen.
Mit dem neuen Gesetz ist jetzt die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom 14. Juni 2001 juristisch abgestützt. Das Gesetz schliesst den Bau neuer Kernkraftwerke aus und beschränkt für die bestehenden die Regellaufzeit auf 32 Jahre nach der Inbetriebnahme. Für jedes einzelne Werk legt das Gesetz eine maximal zulässige Reststrommenge fest, die der Betreiber allerdings auf andere Werke übertragen darf. An den Kraftwerksstandorten oder in der Nähe müssen Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente errichtet werden. Dies soll die Anzahl Transporte hochradioaktiver Stoffe mindern und die Lagerrisiken gleichmässig über das Bundesgebiet verteilen. Der Transport bestrahlter Brennelemente in Wiederaufarbeitungsanlagen ist ab 1. Juli 2005 verboten. Die Deckungsvorsorge der Kernkraftwerke für Haftpflicht wird auf EUR 2,5 Mrd. angehoben, zehn Mal mehr als bisher. Deutschland kennt wie die Schweiz eine unbeschränkte Haftpflicht.
Quelle
P.B. nach BMU-Pressedienst Nr. 97/02, 25. April 2002, und Presse-Info des Deutschen Atomforums, 26. April 2002