Neue Sicherheitsrichtlinien für japanische Kernkraftwerke

Die japanische Nuclear Regulation Authority (NRA) hat Sicherheitsrichtlinien für die Kernkraftwerke genehmigt, welche die aus dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi gezogenen Lehren berücksichtigen. Sie treten am 8. Juli 2013 in Kraft.

2. Juli 2013

Die NRA begann im Oktober 2012 – einen Monat nach ihrer Einsetzung – in Zusammenarbeit mit Fachleuten strengere Sicherheitsrichtlinien auszuarbeiten. Im Februar 2013 eröffnete sie die öffentliche Vernehmlassung des Richtlinienentwurfs. Nach Einbezug der eingereichten Stellungnahmen wurde der überarbeitete Entwurf im April 2013 nochmals öffentlich aufgelegt. Am 19. Juni 2013 stellte die NRA die 54 Richtlinien endgültig fertig. Sie umfassen drei Hauptbereiche: Auslegungssicherheit, Massnahmen gegen schwere Unfälle sowie Sicherheitsnormen für Erdbeben und Tsunamis. Die neuen Richtlinien treten am 8. Juli 2013 in Kraft.

Laut Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) sind damit die Kernkraftwerksbetreiber zum ersten Mal verpflichtet, Massnahmen zur Vermeidung schwerer Unfälle zu treffen. Bisher waren solche Vorsorgemassnahmen freiwillig. Zur Umsetzung erhalten die Kernkraftwerksbetreiber eine Frist von fünf Jahren.

Ab dem 8. Juli 2013 nimmt die NRA Gesuche der Kraftwerksbetreiber zur Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Kernkraftwerkseinheiten entgegen. Derzeit sind von den 50 Kernkraftwerkseinheiten mit einer Betriebsbewilligung lediglich die Einheiten Ohi-3 und -4 der Kansai Electric Power Co. (Kansai EP) in Betrieb. Beide Blöcke hatten im Vorfeld alle zusätzlichen Überprüfungen bestanden. Zudem hat die Kansai EP laut Jaif bereits erste Schritte zur Erfüllung der strengeren Richtlinien unternommen. Ohi-3 und -4 verbleiben bis zur nächsten periodischen Überprüfung im September in Betrieb. Danach werde die NRA die Einhaltung der neuen Richtlinien kontrollieren und den Weiterbetrieb erst wieder freigeben, wenn alle Auflagen eingehalten sind.

Quelle

M.A. nach Jaif, Atoms in Japan, 24. Juni 2013

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