Neue Kernkraftwerke: Stellungnahme der KNS

Die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) hat die im November 2010 veröffentlichten Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) zu den drei Rahmenbewilligungsgesuchen für neue Kernkraftwerke in den Kantonen Aargau, Bern und Solothurn geprüft. Die KNS attestiert dem Ensi eine umfassende und detaillierte sicherheitstechnische Überprüfung der Gesuche. Sie stimmt den Ergebnissen der Ensi-Prüfung mehrheitlich zu.

10. Jan. 2011

Die KNS hat die Gesuchsunterlagen und die im November 2010 publizierten Ensi-Gutachten geprüft. Die Ergebnisse hat sie in drei Stellungnahmen zuhanden des Bundesrats und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) festgehalten. Die KNS bestätigt, dass das Ensi die drei Gesuche umfassend und detailliert überprüft hat und in seinen Gutachten alle relevanten Standorteigenschaften und standortspezifischen Gefährdungen angesprochen hat. Nach Auffassung der KNS liegen mit den Gutachten des Ensi und den Stellungnahmen der KNS ausreichende Informationen zur nuklearen Sicherheit vor, um über die Erteilung der Rahmenbewilligungen entscheiden zu können.

KNS-Empfehlungen

Die KNS unterstützt die Beurteilungen des Ensi mehrheitlich, hat jedoch zu einigen Punkten eigene Hinweise und Empfehlungen vorgebracht. Sie verlangt unter anderem, dass die drei Gesuchsteller alle Massnahmen treffen, damit auch bei einem Störfall mit schwerem Kernschaden möglichst auf einschneidende externe Notfallschutzmassnahmen verzichtet werden kann. Weiter verlangt sie von den drei Projektanten, für die Baubewilligungsgesuche darzulegen, dass die beantragte elektrische Leistung der neuen Kernkraftwerke zuverlässig ins Übertragungsnetz eingespeist werden kann und erforderliche Netzausbauten zeitgerecht realisiert werden können. Im Umfeld der Standorte Niederamt und Beznau sollten die Gesuchsteller vertiefte geologische Abklärungen nach den heute anerkannten Untersuchungsmethoden (beispielsweise LIDAR, Mikrogravimetrie, 3D-Seismik) durchführen.

Die KNS geht davon aus, dass die Rahmenbewilligungsgesuche für neue Kernkraftwerke im Kanton Aargau (Standort Beznau) und Bern (Standort Mühleberg) den Bau von Standardanlagen aktueller Bauart und die möglichst rasche Ausserbetriebnahme der dort bestehenden Kernkraftwerke vorsehen. Dadurch werde das Risiko für Einzelpersonen in der Umgebung dieser Standorte gegenüber heute abnehmen.

Die KNS kommt zum Schluss, dass an den drei Standorten die gesetzlichen Vorgaben für den Schutz von Mensch und Umwelt in der Betriebs- und Nachbetriebsphase eines Kernkraftwerks aktueller Bauart eingehalten werden. Sie empfiehlt, die Auflagen, Hinweise und Empfehlungen des Ensi und der KNS bei der Erteilung der Rahmenbewilligungen zu berücksichtigen.

Quelle

M.A. nach KNS, Medienmitteilung, 10. Januar 2011

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