Nationalratskommission stimmt Haftpflichtgesetz zu
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-NR) ist dem Ständerat gefolgt und hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des schweizerischen Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) mit 16 zu 1 Stimme bei 8 Enthaltungen angenommen.
Die Revision beinhaltet die Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung von CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. sowie die Harmonisierung des KHG mit den revidierten internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel.
Ein Rückweisungsantrag, verbunden mit dem Auftrag, eine gesetzliche Pflichtdeckung für Schäden bis zu 500 Mrd. vorzusehen, wurde ebenso verworfen wie verschiedene Anträge, die obligatorische Versicherungsdeckung über den in der Vorlage vorgesehenen Beitrag von 1,8 Mrd. hinaus zu erhöhen oder die Haftpflicht auszuweiten. Die Mehrheit der Kommission vertrat die Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Elektrizitätswirtschaft zu gewährleisten ist und der Deckungsbetrag deshalb die in den internationalen Verträgen vorgesehenen Entschädigungstranchen nicht übersteigen soll.
Quelle
M.A. nach Urek-NR, Medienmitteilung, 29. Januar 2008