Mühleberg: Uvek muss auf Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung eintreten
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat am 30. Juli 2012 die Beschwerde von Anwohnern gegen den Nichteintretensentscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung vom 30. September 2011 gutgeheissen. Das Uvek hätte laut Meinung des Bundesverwaltungsgerichts auf das Gesuch eintreten und materiell prüfen müssen, ob ein Entzug der Betriebsbewilligung zu erfolgen hat.
Die Beschwerdeführenden stellten ihr Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi im März 2011 und begründeten es damit, sie hätten wegen der Risse im Kernmantel Sicherheitsbedenken. Zudem seien die Notsysteme nicht komplett gegen Erdbeben ausgelegt, die Notstromversorgung sei veraltet und die Notkühlung sei unzureichend. Das Uvek trat damals auf die Beschwerde nicht ein und begründete seinen Entscheid damit, Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) gewährleiste die laufende Aufsicht. Es gebe keine Hinweise, dass das Ensi seinen Aufgaben nicht nachkomme oder die Betreiberin von Mühleberg, die BKW FMB Energie AG sich nicht an die erteilten Anordnungen halte.
BVGer: Sicherheitsbedenken sind «glaubhaft»
Das BVGer hat die Beschwerde der Anwohner nun gutgeheissen und das Uvek verpflichtet, deren Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung materiell zu prüfen, denn laut Kernenergiegesetz habe eine Überprüfung der Betriebsbewilligung zu erfolgen, wenn ein konkreter, hinreichend begründeter Verdacht bestehe, dass ein Entzugsgrund vorliegen könnte. Angesichts der laut BVGer glaubhaft dargelegten Sicherheitsbedenken der Beschwerdeführenden hätte das Uvek auf das Gesuch um Entzug der Betriebsbewilligung eintreten und eine materielle Prüfung vornehmen müssen. Dies sei nachzuholen. Das BVGer-Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Am 1. März 2012 hatte das BVGer bereits eine Beschwerde von Anwohnern gutgeheissen und die Betriebsbewilligung von Mühleberg «aus Sicherheitsgründen» auf Ende Juni 2013 befristet. Dieses Urteil ist derzeit vor Bundesgericht hängig.
Quelle
M.A. nach BVGer, Medienmitteilung, 9. August 2012
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