Mühleberg: Gericht weist Uvek-Entscheid zurück
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. März 2007 den verfahrensrechtlich begründeten Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vom 13. Juni 2006 aufgehoben. Damals hatte das Uvek das Gesuch der BKW FMB Energie AG (BKW), die Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) aufzuheben, abgelehnt. Das Gericht verlangt nun vom Uvek eine Neubeurteilung der Sachlage.
In seinen Erwägungen hat das Gericht das Hauptargument der KKM-Betreiberin BKW übernommen, wonach für die Aufhebung der Befristung kein Bewilligungsverfahren nötig ist. Ein solches Verfahren wäre nur erforderlich, wenn die Anlage baulich oder betrieblich geändert werden soll. Die Befristung ist kein betrieblicher Aspekt, da die Kernkraftwerke einer ständigen systematischen Sicherheits- und Sicherungsbewertung unterliegen und allenfalls der Entzug der Betriebsbewilligung möglich ist. Das Uvek muss nun die Sachargumente der BKW prüfen. Mit dem Urteil hat das Gericht jedoch nicht über die Befristung der Betriebsbewilligung entschieden.
Das Uvek hatte das Gesuch der BKW aus juristischen Verfahrensgründen abgelehnt - eineinhalb Jahre nach Einreichen des Gesuchs im Januar 2005. Gegen diese Verfügung reichte die BKW am 13. Juli 2006 bei der Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (heute Bundesverwaltungsgericht) Beschwerde ein. Im Unterschied zu den übrigen Kernkraftwerken der Schweiz verfügt Mühleberg aus politischen Gründen nur über eine befristete Betriebsbewilligung, die im Jahr 2012 ausläuft. Seitens der Behörden bestehen keine sicherheitstechnischen Einwände gegen den Betrieb des KKM.
Quelle
M.A. nach BKW, Pressemitteilung, 14. März 2007
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