Mühleberg: Bewilligung wiederum befristet

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in seinem Urteil vom 1. März 2012 verfügt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg «aus Sicherheitsgründen» vorerst nur bis zum 28. Juni 2013 weiter betrieben werden dürfe. Die Betreiberin, die BKW FMB Energie AG (BKW), müsse zusammen mit einem allfälligen neuen Verlängerungsgesuch für die Betriebsbewilligung dem Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein umfassendes Instandhaltungskonzept einreichen.

7. März 2012

Das BVGer hat die Beschwerde von Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg teilweise gutgeheissen und damit den Verwaltungsentscheid des Uvek vom 17. Dezember 2009 aufgehoben, die bis anhin geltende Befristung der Betriebsbewilligung aufzuheben. Laut BVGer verlangt das Kernenergierecht «aus polizeilichen Gründen» eine Befristung, wenn Sicherheitsaspekte ungeklärt oder Mängel nachzubessern sind, aber eine Verweigerung der Bewilligung «unverhältnismässig» wäre. Der Zustand des Kernmantels, die nicht abgeschlossene Beurteilung der Erdbebensicherheit und das Fehlen einer von der Aare unabhängige Kühlmöglichkeit lassen nach Meinung der Richter einen Betrieb des Kernkraftwerks Mühleberg höchstens bis Mitte 2013 zu.

Wenn die BKW die Betriebsbewilligung über den vom BVGer verfügten Zeitpunkt hinaus verlängern möchte, so müsse sie dem Uvek ein Gesuch mit einem umfassenden Instandhaltungskonzept einzureichen. Darin habe sie darzulegen, wie sie die vom Gericht gerügten Mängel beheben könne, welche Investitionen damit verbunden seien und für wie lange sie den Betrieb weiterführen wolle. Dadurch wird laut BVGer sowohl dem Bedürfnis der BKW nach Investitionssicherheit als auch dem allgemeinen Interesse an Rechtssicherheit Rechnung getragen.

Stellungnahme der BKW

Laut einer Medienmitteilung der BKW wird das Unternehmen das noch nicht rechtskräftige Urteil des BVGer sorgfältig prüfen und dann das weitere Vorgehen festlegen. Mit Blick auf den Langfristbetrieb sei ein übergeordnetes Instandhaltungskonzept bereits in Arbeit.

Die BKW betreibt das Kernkraftwerk Mühleberg seit 1972. Die Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks war von Beginn weg befristet und letztmals bis zum 31. Dezember 2012 verlängert worden. Das Uvek hob die Befristung mit Entscheid vom 17. Dezember 2009 auf. Diesen Entscheid fochten mehrere Personen an. Das Uvek wies bereits im Oktober 2011 Gesuche von Anwohnern des Kernkraftwerks Mühleberg, die Betriebsbewilligung der Anlage zu entziehen, mit der Begründung ab, die Sicherheit und Sicherung des Kernkraftwerks gewährleiste die Kraftwerksbetreiberin und das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) beaufsichtige sie dabei laufend.

Quelle

M.A. nach BVGer, Urteil, 1. März, und Medienmitteilung, 7. März, sowie BKW, Medienmitteilung, 7. März 2012

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