Mehr Zeit für Bewertung der Standortvorschläge für Oberflächenanlagen

Für die Prüfung weiterer Standortvorschläge zur Platzierung der Oberflächenanlagen künftiger Tiefenlager erhalten die Regionalkonferenzen nun rund sechs Monate mehr Zeit: Statt im Herbst 2012 erwartet das Bundesamt für Energie (BFE) die Bewertungen bis Ende April 2013.

17. Okt. 2012

Seit Januar 2012 diskutieren die Regionalkonferenzen der Standortregionen sowie die Standortkantone über die Platzierung der Oberflächenanlagen künftiger geologischer Tiefenlager. Grundlage dafür bilden zwanzig von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) im Rahmen des Standortauswahlverfahrens «Sachplan geologische Tiefenlager» vorgeschlagene Standortareale.

Gemäss diesem Auswahlverfahren äussern sich die Standortregionen zur Ausgestaltung, Platzierung und Erschliessung der Oberflächeninfrastruktur. Sie bewerten die Vorschläge der Nagra anhand selbst entwickelter Bewertungsinstrumente und haben die Möglichkeit, weitere Vorschläge für Oberflächenstandorte einzubringen. Die Standortkantone unterstützen sie dabei. Allerdings wollen diese einzelne Kriterien neu gewichten und die Nagra neue Potenzialräume für die Platzierung der Oberflächenanlage ausloten lassen. Beispielsweise sollen Waldflächen als potenzielle Standorte für Oberflächenanlagen nicht ausgeschlossen, dafür aber Gewässerschutzbereiche stärker geschützt werden. Da die Nagra mögliche neue Standortareale einer Grobprüfung unterziehen und die notwendige Dokumentation erarbeiten muss und diese Arbeiten einige Wochen dauern, werden laut BFE neue Standortarealvorschläge erst ab Ende Dezember 2012/Anfang 2013 für die Bearbeitung durch die Regionen und die Kantone bereitstehen. Deshalb hat das BFE die Frist zur Bewertung aller Standortvorschläge bis Ende April 2013 verlängert.

Erst anschliessend bezeichnet die Nagra für die Weiterbearbeitung der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager pro Standortregion mindestens ein Areal für eine Oberflächenanlage, so das BFE in einer Medienmitteilung. Im weiteren Verlauf von Etappe 2 des Auswahlverfahrens muss die Nagra die geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelaktive Abfälle sowie hochaktive Abfälle) einengen. Hierzu sind weitere sicherheitstechnische sowie sozioökonomisch-ökologische Abklärungen notwendig. Am Ende von Etappe 2 wird der Bundesrat entscheiden, welche Standortgebiete im Auswahlverfahren verbleiben.

Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 8. Oktober 2012

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft