Klare Vorzüge des CO2-Gesetzes gegenüber der "Grundnorm"
Im Bulletin 14/2000 haben wir ein Votum reproduziert, mit dem der sozialdemokratische Ständerat Gian-Reto Plattner anlässlich des Vortrags von Bundesrat Leuenberger beim Energieforum Schweiz am 22. Juni 2000 seine Vorliebe für das Gas gegenüber der Kernenergie als Grund dafür darlegte, die "Energielenkungsabgabe für die Umwelt", die sogenannte "Grundnorm", dem kürzlich in Kraft gesetzten CO2-Gesetz vorzuziehen.
Die SVA tritt in der eidgenössischen Volksabstimmung vom 24. November 2000 über die Solarinitiative und die Förderabgabe sowie die Grundnorm - wie die Wirtschaftsorganisationen - für ein dreifaches Nein ein, lehnt also ausdrücklich auch die Grundnorm ab.
Die Bulletin-Redaktion wurde aus dem Leserkreis darauf aufmerksam gemacht, dass das Lieber-Gas-als-Kernenergie-Votum Plattner isoliert nachgedruckt wurde, ohne den Leser darüber ins Klare zu setzen, worauf es sich konkret bezog. Diese vitale Information möchten wir hiermit nachreichen. Vor dem Votum Plattner hatte der bekannte Energiefachmann und Kenner der schweizerischen und internationalen Energiepolitik Dr. h.c. Michael Kohn die klaren Vorzüge des CO2-Gesetzes wie folgt erläutert:
"Herr Bundesrat, Sie haben selber gesagt, Sie haben eine ganze Reihe von Problemen auf dem Tisch. Da fragt es sich, warum Sie sich auf Vorrat zusätzliche Probleme schaffen. Wir haben ein CO2-Gesetz. Sie und Ihre Vorgänger haben lange daran gearbeitet, wir haben einen Konsens gefunden in diesem Land, es gibt ein CO2-Gesetz - das erste im Rahmen des ganzen Kyoto-Protokolls, global gesehen. Dann frage ich mich, warum man einem Gesetz, das nun akzeptiert und seit 1. Mai in Kraft ist, das man nun auszuführen beginnt, dass man dem schon ein neues entgegenstellt: die Grundnorm. Ich verstehe nicht, warum man ein Gesetz, das besteht, und ein zweites, das noch geboren werden soll, bereits in Konkurrenz setzt. Ich beanstande, dass man sagt, ja wenn die Grundnorm nicht kommt, dann haben wir noch als Auffanglösung ein CO2-Gesetz. Man sollte besser sagen, wir haben ein CO2-Gesetz, darum brauchen wir nichts Zusätzliches! Wenn Sie vorher sagten, wenn wir jetzt zu den Energievorlagen einfach nein sagen, dann bleibt gar nichts übrig, nur noch die innere Stimme - nein, es bleibt noch mehr als die innere Stimme: Es bleibt ein CO2-Gesetz!
Und das Zweite: Das CO2-Gesetz hat etwas ganz ausserordentlich Gutes. Sie haben vorher gesagt, dass Sie in der Welt herumkommen an internationalen Konferenzen ... Da ist Ihnen doch sicher aufgefallen, dass das Wort Freiwilligkeit und freiwillige Selbstverpflichtung immer mehr eine grössere Rolle spielt im globalen Konsens. Dass man aufhört, von Staates wegen Gebote, Verbote, Steuern, Interventionen einzusetzen, und eine andere Philosophie entwickelt: die der Zusammenarbeit. Und ich muss Ihnen ein Kompliment machen, dass gerade von Ihrem Departement dieser Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft eine immer grosse Bedeutung gegeben wird. Das CO2-Gesetz ist ein Schulbeispiel - international anerkannt - für eine gute Lösung, indem man zuerst versucht, miteinander zu reden, zu diskutieren, Lösungen zu suchen, und wenn das nichts nützt, kommt man allenfalls mit Steuern und Abgaben. Diese Freiwilligkeit ist eine international praktizierte neue Lösung - nicht nur ein Modetrend - ein neuer Ausblick. Es wäre schade, wenn man nun ein Gesetz, das dies enthält, schlechter macht gegenüber einem andern, bei dem von Anfang an mit harten Bandagen vorgegangen wird. Ich möchte bitten, die Freiwilligkeit nicht ganz zu vergessen, Sie würde in der Schweiz auch in andern Fragen ganz besonders gut tun!"
Es sei daran erinnert, dass das CO2-Gesetz die Emissionen, und nicht (wie die Grundnorm) die Ressourcen anvisiert und damit im Einklang mit der modernen internationalen Strategie steht. Das CO2-Gesetz behandelt die verschiedenen Energieträger entsprechend der Bedeutung ihrer Emissionen und ist somit wesentlich gezielter als die Grundnorm und massgeschneidert auf die Milderung des Treibhauseffekts zum Schutz des Klimas ausgerichtet. Die SVA hat in der Vernehmlassung das CO2-Gesetz als zeitgemässe Lösung unterstützt. Sie lehnt die Grundnorm ab, da diese - wie die Solarinitiative und die Förderabgabe - unter anderem die praktisch CO2-freie Kernenergie mit marktwidrigen Steuern diskriminiert.
Quelle
P.H.