Klage gegen Sendai-Betrieb abgewiesen
Der Fukuoka High Court hat eine Beschwerde von Anwohnern abgewiesen, die eine einstweilige Verfügung gegen den Betrieb der Kernkraftwerkseinheiten Sendai-1 und -2 in der japanischen Präfektur Kagoshima forderte.
Zwölf Anwohner von Kagoshima und zweier benachbarten Präfekturen hatten im Mai 2014 beim Kagoshima District Court einen Antrag für eine einstweilige Verfügung gestellt und erklärt das Wiederanfahren der Kernkraftwerkseinheiten Sendai-1 und -2 stelle eine echte Gefahr dar. Im April 2015 lehnte das Gericht den Antrag ab und stellte fest, dass gemäss den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen die bemängelten Sicherheitsauflagen der Nuclear Regulation Authority (NRA) angemessen seien. Sendai-1 und -2 konnten daraufhin als erste Einheiten seit dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi den regulären Betrieb wieder aufnehmen.
Die Anwohner erhoben jedoch beim Fukuoka High Court Einsprache gegen das Urteil des Kagoshima District Court. Am 6. April 2016 urteilte das Gericht gegen die Beschwerde der Anwohner. Es befand, die Persönlichkeitsrechte der Kläger würden weder verletzt noch bestehe die Gefahr einer solchen Verletzung. Die Betreiberin Kyushu Electric Power Company Inc. zeigte sich erfreut, dass das Gericht die Zusicherung des Unternehmens, Sendai-1 und -2 seien sicher, anerkannt habe.
Quelle
M.A. nach Kyushu Electric, Medienmitteilung, 6. April 2016