Klage gegen Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke

Die fünf von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) regierten Bundesländer haben wie angekündigt am 28. Februar 2011 beim Bundesverfassungsgericht eine gemeinsame Klageschrift zu den Laufzeitverlängerungen der Kernkraftwerke eingereicht.

7. März 2011

Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen stellten beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Antrag auf Durchführung eines sogenannten abstrakten Normenkontrollverfahrens. Darin wird beantragt festzustellen, dass das Laufzeitverlängerungsgesetz (11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig sei. Das beanstandete Gesetz regelt die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke, indem es den einzelnen Einheiten zusätzliche Stromproduktionsmengen zuweist. Die klagenden Bundesländer sind der Auffassung, diese Verlängerung erfordere die Zustimmung des Bundesrates, der aus Mitgliedern der Länderregierungen besteht. Die Bundesregierung ist gegenteiliger Meinung. Sie hatte daher das Laufzeitverlängerungsgesetz und drei weitere Gesetze des Energie- und Klimapakets nur dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt und danach dem Bundespräsidenten Christian Wulff zur Inkraftsetzung weitergeleitet. Die Gesetze traten am 1. Januar 2011 in Kraft.

«Die Laufzeitverlängerung durch die Bundesregierung ist unserer Meinung nach klar verfassungswidrig und daher nichtig», sind sich der nordrhein-westfälische Wirtschaftsminister, Harry K. Voigtsberger, und Klimaschutzminister von Nordrhein-Westfahlen, Johannes Remmel, sicher. «Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist gesellschaftlich nicht mehrheitsfähig, umwelt- und energiepolitisch ein Rückschritt, volkswirtschaftlich unsinnig und wettbewerbsschädlich», ergänzte Voigtsberger.

Quelle

M.A. nach Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin, Medienmitteilungen, 28. Februar 2011

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