Kernkraftwerksprojekt in Weissrussland verletzt Espoo-Konvention
Die Erbauer des Kernkraftwerks, das im Nordosten Weissrusslands nahe der litauischen Grenze entsteht, halten sich nicht an die Bestimmungen der Espoo-Konvention. Zu diesem Schluss sind die Parteien dieses Übereinkommens an ihrem 6. Treffen gekommen.
In Weissrussland stehen die zwei ersten Kernkraftwerkseinheiten des Landes mit finanzieller und technischer Unterstützung Russlands in Bau. Der Standort für die beiden WWER-1200-MW-Druckwasserreaktoreinheiten der neuen russischen Baureihe AES-2006 befindet sich im Bezirk Astrawiez (Ostrowetskaia Rayon), Woblast Hrodna (Oblast Grodno), im Nordwesten des Landes nur rund 35 km von der litauischen Grenze. Das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – kurz Espoo-Konvention genannt – verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei Projekten mit möglicherweise erheblichen negativen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen die betroffenen Nachbarländer frühzeitig zu konsultieren. Als direkt betroffenes Nachbarland hatte sich Litauen bereits mehrfach über die fehlende Kooperation Weissrusslands bei der Beantwortung offener Fragen zum Neubauprojekt beschwert.
Anfang Juni 2014 kamen die Espoo-Vertragsparteien in Genf für ihr 6. Treffen zusammen. In einem Beschluss hielten sie fest, dass Weissrussland beim Bau seines Kernkraftwerks die Espoo-Konvention verletze. Sie verlangen nun, dass das Land mit Litauen zur Erfüllung der Bestimmungen zusammenarbeite. Weissrussland soll die Bedenken Litauens berücksichtigen und die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) um eine unabhängige Bewertung des Kernkraftwerkstandortes bitten.
Das Nichteinhalten der Konvention wird an einer Sitzung des Ausschusses für die Umsetzung der Espoo-Konvention weiterdiskutiert.
Quelle
M.A. nach NucNet, 10. Juli 2014