Kernkraftwerk Mühleberg endgültig ausser Betrieb
Im Reaktorgebäude des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) sind die Arbeiten für die unabhängige Kühlung des Brennelementlagerbeckens abgeschlossen. Die Betriebsbewilligung ist erloschen und das KKM gilt als endgültig ausser Betrieb genommen. Damit beginnt die erste Stilllegungsphase.
Mit der Inbetriebnahme der unabhängigen Kühlung des Lagerbeckens am 15. September 2020 hat das KKM sämtliche Voraussetzungen für die endgültige Ausserbetriebnahme der Anlage sowie für den Übergang in die Stilllegungsphase 1 erfüllt. Das KKM gilt nun als endgültig ausser Betrieb genommen und die Stilllegungsverfügung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) löst die noch gültige Betriebsbewilligung ab.
Drei Stilllegungsphasen
Das KKM wird in drei Phasen zurückgebaut. Die Stilllegungsphasen orientieren sich dabei an den Schutzzielen zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit sowie am radiologischen Gefährdungspotenzial.
- Die Stilllegungsphase 1 dauert bis zum Erreichen der Kernbrennstofffreiheit auf der Anlage, bis also alle Brennelemente abtransportiert sind (voraussichtlich 2024).
- Die Stilllegungsphase 2 endet mit dem Aufheben beziehungsweise mit dem Freimessen von kontrollierten Zonen, voraussichtlich etwa 2030.
- Die Stilllegungsphase 3 schliesslich beinhaltet Arbeiten zum Nachweis, dass die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt (geplant: 2031).
Der konventionelle Abbruch der Anlage muss in einem zweiten öffentlichen Verfahren (2. Stilllegungsverfügung) des Uvek geregelt werden.
Quelle
M.A. nach BKW und Ensi, Medienmitteilungen, 16. September 2020